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  • AutorenbildMichael Handschuh

Computational Life Sciences - KI- Methoden für die Systemmedizin

Mit der Fördermaßnahme Computational Life Sciences unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Entwicklung innovativer Methoden und Softwarewerkzeuge zur Analyse von lebenswissenschaftlichen Daten. Der Förderschwerpunkt ist eingebettet in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung https://gf-bmbf-de der Bundesregierung.


Ziel und Gegenstand für die Förderung von Projekten, der Förderrichtlinie "Computational Life Science - KI-Methoden für die Systemmedizin" ist die Entwicklung fortschrittlicher neuer oder verbesserter KI-gestützter Methoden und Analysewerkzeuge für die systemmedizinische Forschung. Die zu fördernden Projekte sollen dazu beitragen, Krankheiten auf Basis von systemmedizinischer Analysen und Modellen zukünftig besser zu verstehen, frühzeitiger zu erkennen und effektiver zu behandeln.


Im Rahmen von Verbundprojekten sollen Experten für KI mit Experten aus den Bereichen Bioinformatik, Modellierung, experimentellen Omics-Technologien und klinischen Fachbereichen interdisziplinär zusammenarbeiten. Die Projekte sollen mit Hilfe von Methoden aus dem maschinellen Lernen Herausforderungen im Bereich der systemedizinischen Datenanalyse erforschen und dabei den derzeitigen Stand der Technik entscheidend verbessern. Die entwickelten Methoden und Softwarewerkzeuge sollen bereits während der Projektlaufzeit zur Untersuchung klinisch relevanter systemmedizinischer Fragestellungen herangezogen werden - die perspektivische Verbesserungen - in der Diagnostik, Prävention oder Behandlung von Krankheiten ermöglichen.


Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Deutschland ist zum Zeitpunkt einer Auszahlung erforderlich. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition (http://publications.europa.eu/resource/cellar/79c0ce87-f4dc-11e6-8a35-01aa75ed71a1.0004.01/DOC_1der EU) erfüllen.


Für eine Förderung wird vorausgesetzt, dass bereits zum Projektstart eine solide Datengrundlage für die Entwicklungsarbeiten im Rahmen des Vorhabens vorliegen. Neue Datenerhebungen können in das Projekt integriert werden, wenn diese der im Rahmen der Projektlaufzeit durchzuführenden Anwendungen und Evaluation der entwickelten Methoden und Softwarewerkzeuge dienen.


Die Zuwendungen werden im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Vorschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (Artikel 25, 28 AGVO) gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF als Projektträger Jülich (PtJ), (http://www.fz-juelich.de/ptj) Lebenswissenschaften und Gesundheitsforschung beauftragt.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe findet ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 23. März 2022 Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

(Quelle: Richtlinie zur Fördermaßnahme "Computer Life Sciences - KI-Methoden für die Systemmedizin" vom 16.12.2021, BAnz 23.12.2021 B5)

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