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Dekarbonisierung

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 11. Apr. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. März 2025

für den industriellen Mittelstand


Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für eine neue Förderrichtlinie erteilt. "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz" (BIK). Mit der neuen Förderrichtlinie können künftig Investitionen der Industrie- und zwar konkret des industriellen Mittelstands - in klimafreundliche Produktionsmethoden unterstützt werden.



Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, und so klimasichere Produktionsmethoden zu realisieren. Die Förderung für Unternehmen kann bis zu 200 Millionen Euro betragen, bei einer Beteiligung der Bundesländer von einem Drittel. Die BIK fördert künftig Investitionen aller Industriesektoren, die mindestens 40 Prozent CO2-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen. Es werden Unternehmen gefördert, die ihre Prozesse von fossilen Brennstoffen auf Strom oder erneuerbaren Wasserstoff umstellten. Förderfähig sind Projekte ab einer Million Euro Investition. Bei kleinen und mittleren Unternehmen beträgt die Investitionssumme 500.000 Euro. Bei Fördersummen über 15 Millionen Euro besteht ein Ko-Finanzierungserfordernis der Bundesländer im Umfang von 30 Prozent.


Es ist ein zeitnaher Start der BIK-Dekarbonisierungsförderung geplant. Die BIK wird dann das Förderangebot des BMWK ergänzen und die Lücke für Dekarbonisierungsprojekte kleineren Volumens schließen. Neben den Klimaschutzverträgen, die das BMWK Mitte März gestartet hat und die auf großvolumige Projekte zielen, gibt es so künftig auch ein konkretes Förderangebot für den industriellen Mittelstand und für kleine Unternehmen.


Weiter gehende Informationen finden Sie unter


Quelle: PM. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dekarbonisierung für den industriellen Mittelstand, vom 10. April 2024.

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