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  • AutorenbildMichael Handschuh

Energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen

Die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen wird fortgesetzt.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt die Förderung von hocheffizienten Kälte- und Klimaanlagen fort. Ab dem 1. März ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wieder möglich.



Die Richtlinie wurde novelliert. Für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen steigt die Förderhöhe, zudem wird die "Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen" als neuer Fördergegenstand aufgenommen.


Damit können kleine bereits bestehende Kälteerzeuger, d.h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssiger Ventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens einem halben und höchstens zehn Kilogramm Kohlenwasserstoff-Kältemittel.


Bisher wurden im Rahmen der Kälte-Klima- Richtlinie insgesamt rund 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit fast 300 Millionen Euro gefördert. Diese Anlagen können Energieeinsparungen von 40 Prozent erzielen. Damit tragen Sie erheblich zur Minderung der Treibhausgasemission bei.


Die Förderung wird nun letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kaelte-klima-richtlinie


 

Quelle: PM. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 28. Februar 2024.

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