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ERP-Sondervermögen

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 18. Okt. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Mit dem ERP-Sondervermögen werden auch 2020 Finanzierungsförderungen für kleine und mittlere Unternehmen ermöglicht. Zur Förderung stehen Geldmittel in Höhe von 7,9 Mrd. Euro bereit.

Am 17. Oktober hat der Deutsche Bundestag das ERP-Wirtschaftsgesetz 2020 verabschiedet. Mit dieser Grundlage können kleine und mittlere Unternehmen im Jahr 2020 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital erhalten. Die Mittel aus dem ERP-Sondervermögen haben ein Volumen von 7,9 Mrd. Euro. Damit werden Förderkreditprogramme gespeist, die sich durch zinsgünstige Darlehen sowie günstige Konditionen wie z.B. tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Laufzeiten auszeichnen. So steht den deutschen Kleinunternehmern und dem Mittelstand weiterhin ein verlässliches, hochwertiges Förderangebot im Jahr 2020 zur Verfügung. Ein gutes Finanzierungsangebot für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen ist eine wichtige Voraussetzung für eine Erneuerung durch Investition und Wachstum. Die Förderschwerpunkte werden in den Bereichen Innovations- und Digitalisierungsförderung, Wagniskapital und Beteiligungsfinanzierung liegen. Der Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen in strukturschwachen Regionen wird ein weiterer Schwerpunkt des Finanzierungsförderangebot aus dem ERP- Sondervermögen sein.


Das ERP-Sondervermögen fördert seit 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP- Förderung einen wichtigen Beitrag zur Wettberwerbsfähigkeit und dem Erhalt von kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Freien Berufe.

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