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  • AutorenbildMichael Handschuh

Existenzgründung aus der Wissenschaft

EXIST-Gründungsstipendium


Das EXIST-Gründungstipendienprogramm spricht Gründer*innen an Hochschulen an. Diese können bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans unterstützt werden. Ebenso werden Entwicklungen marktfähiger Produkte und Dienstleistungen gefördert. Eine Förderung im EXIST-Gründungsstipendium ist themen- und technologieoffen.

Ziele des EXIST-Gründungsstipendiums sind.

  • Wissensbasierte Gründungsprojekte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mobilisieren.

  • Absolvierende, Wissenschaftler*innen sowie Studierende für unternehmerische Selbständigkeit und die Gründung eines eigenen Unternehmens gewinnen und qualifizieren..

  • Die Gründung auf einen erfolgreichen Markteintritt und eine nachhaltige Unternehmensfinanzierung ausrichten.

  • Den Frauenanteil und die Diversität in den Gründer*innen Teams erhöhen.

  • Beiträge zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung leisten, insbesondere zu SDG 9.1a (Innovation, Erhöhung der privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 % des BIP) und SDG 8 (Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdiges Arbeit für alle fördern).

Gegenstand der Förderung sind Gründer*innen-Teams. Finanziert wird die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehört z.B. die Vorbereitung einer Unternehmensgründung (tragfähiger Businessplan). Antragsberechtigt sind anspruchsvolle Gründungsprojekte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Nicht förderfähig sind Modifikationen an bereits bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Auch Gründungsprojekte die der Berufsausübung in traditionell freien Berufen dienen sind nicht förderfähig. Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründerteams durch ein grüngsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk).


Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die mit den Gründungsteams Stipendiatenverträge abschließen. Die Antragstellenden Organisationen müssen in ein Gründungsnetzwerk eingebunden sein, das folgende Anforderungen erfüllt.

  • Zentrale Anlaufstelle für Gründungsinteressierte.

  • Aktive Netzwerkarbeit mit Unternehmen, Alumni und anderen Gründungsrelevanten Organisationen

  • Spezifische Beratungsangebote für alle Phasen der Gründung.

  • Strukturelle oder vertragliche Verankerung mit der Hochschule bzw. einer Forschungseinrichtung sowie dem Vorhandensein einer Gründungsspezifischen Transferstrategie.

Das Gründungsteam soll sich zusammensetzen aus Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen und Studierenden. Je Gründungsteam ist eine Person ohne akademischen Abschluss erlaubt, vorausgesetzt diese hat eine qualifizierte Berufsausbildung. Für jede mitarbeitende Person darf das letzte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Dennoch ist die Beteiligung eines Gründungsmitglieds, dessen letzten sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mehr als fünf Jahre zurückliegt möglich. Dies gilt auch für die qualifizierte Person mit der Berufsausbildung. Studierende, die sich an den Gründungsteams beteiligen, müssen vor einer Bewilligung mindestens die hälfte ihrer Studienleistung erbracht haben. Gründungsteams die vorwiegend aus Studierenden bestehen unterliegen einer Einzelfallprüfung. Eine zeitgleiche Kombination mit einem anderen Stipendium, aktiven Beschäftigungsverhältnis oder einem anderen Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts der Gründer*innen ist ausgeschlossen. Ruhende Beschäftigungsverhältnisse (Sabbatical) sind zulässig. Ausgeschlossen sind Nebentätigkeiten die den Umfang von mehr als 20 Stunden pro Monat übersteigen. Zulässig ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft und/oder die Aufnahme der Geschäftstätigkeit während der Förderung. Dies ist jedoch strikt zu trennen, von den geförderten Personen und dem Programm der Hochschule. Produktentwicklungen im Auftrag Dritter oder, Entwicklungen die im unmittelbaren Interesse Dritter liegen sind unzulässig.


Die Gründungsidee muss als Geschäftsgrundlage folgende Punkte erfüllen.

  • Innovationen, die im eigenen Unternehmen (einschließlich, Fertigung/Entwicklung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden sollen.

  • Neuartige innovative Dienstleistungen, die einen hohen Kundennutzen und deutliche Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen;

  • Diese sollen einen technischen oder organisatorischen Wandel einleiten und sich deutlich von wettbewerblichen Lösungen abgrenzen.

  • Die Innovationen sollen einen Beitrag leisten, zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.

  • Ein klar definiertes Kundenproblem.

  • Eine wirtschaftliche Tragfähigkeit der Gründungsidee muss erkennbar sein.

Die antragstellende Hochschule bzw. Forschungseinrichtung muss das Gründungsteam unterstützen. Dies soll durch eine Hochschulslehrer*in geschehen, oder eine*n Arbeitsgruppenleiter*in. Die Person soll das Gründungsteam während der Projektlaufzeit als Mentor*in begleiten. Die Hochschule muss sich verpflichten, der Gründungsgruppe entsprechende Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung, an Laboreinrichtungen und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung zustellen. Die Fördermittel werden von der Hochschule verwaltet.


Das Gründungsteam ist bei einer beabsichtigten Kommerzialisierung der Projektergebnisse uneingeschränkt zu unterstützen, dazu gehört die Bereitschaft der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung bei einer Unternehmensgründung einen Zugriff auf das notwendige geistige Eigentum zu marktüblichen Konditionen zu gewähren, die zu einer nachhaltigen kommerziellen Entwicklung des zu gründenden Unternehmens förderlich sind.


Die mit der Förderung gewährten Geräte und Prototypen sowie das notwendige geistige Eigentum sollen nach Ende der Projektlaufzeit vorzugsweise per De-minimis-Beihilfe an die Unternehmensgründung übertragen werden. Dabei ist der geltende Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation zu beachten.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Projektförderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung. Die Vollfinanzierung bei Hochschulen kann nur gewährt werden, wenn die Zielerreichung des Gründungsprojekts in dem notwendigen Umfang bei Übernahme sämtlicher Ausgaben möglich ist. Der Zuschusses setzt sich aus Mitteln des ESF-Plus Programms und Bundesmitteln zusammen. Demnach kommen die für die jeweiligen Zielgebiete des ESF-Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung. Die Fördersätze des ESF-Plus betragen:


- bis zu 40 Prozent für das Zielgebiet "Stärker entwickelte Regionen" (dazu gehören die alten Bundesländer mit Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier).


- bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet "Übergangsregionen" (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und der Region Leipzig).


Die mögliche Förderlaufzeit beträgt bis zu einem Jahr. Finanziert werden personengebundenen Stipendien für maximal drei Personen. Die Höhe des personengebundenen Stipendiums orientiert sich an der Graduierung der Personen.

Studierende, die mindestens die hälfte ihrer Studienleistung erbracht haben, erhalte 1.000 Euro pro Monat. 2.000 Euro pro Monat erhält die Person mit der abgeschlossenen Berufsausbildung. Promovierte Gründer*innen erhalten 3.000 Euro pro Monat. Alle Personen im Gründungsteam erhalten pro Kind und Monat einen Kinderzuschlag in Höhe von 150 Euro. Die Sozialversicherungskosten sind im personengebundenen Stipendium enthalten. Die Teammitglieder sind für ihre Sozialversicherungsabgaben selbst verantwortlich.


Sachausgaben (einschließlich Lizenzen, Software und Ähnliches, Gebühren und sonstige projektspezifischen Ausgaben für Beratungsleistungen und Investitionen, die für die Zielerreichung unabdingbar sind. Diese können bei Einzelprojekten mit bis 10. 000 Euro, für Teamgründungsprojekte (max. 3 Personen) 30.000 Euro pauschal veranschlagt werden. Zusätzlich können für unternehmerische Coachings oder Qualifizierungsmaßnahmen wie z.B. Gründungsberatung weitere 5.000 Euro pauschal aufgenommen werden. Die Planung der Mittelverwendung muss bei der Antragstellung dargelegt werden.


Antragstellung. Mit der Abwicklung des Programms hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Projektträger, Forschungszentrum Jülich GmbH beauftragt. Das Förderverfahren ist einstufig. Die Anträge sind beim genannten Projektträger zu stellen. Ein Projektbeginn ist drei Monate nach vollständigem Antragseingang möglich. Die Förderrichtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029.

 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Förderrichtlinie - Förderung von Unternehmensgründungen (EXIST-Gründungsstipendium) im Rahmen des Förderprogramms "Existenzgründungen aus der Wissenschaft" vom 11. April 2023.


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