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Exportkreditgarantien

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 27. Juni 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Vereinfachte Verfahren für Ukraine

Ab sofort gelten regelbasierte Prüfungen bei der Übernahme von Exportkreditgarantien für die Ukraine. Dieses Verfahren tritt an die Stelle der strengeren Einzelfallprüfung. Das Erfordernis von Bankbürgschaften fällt weg. Damit ist die Übernahme einer Sammeldeckung ab sofort ohne Banksicherheit möglich, wenn das Risiko vertretbar ist. Sammeldeckungen werden häufig von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Anspruch genommen. KMU erfahren durch die geänderte Anwendung eine deutliche Erleichterung. Die Maßnahme soll einen Beitrag dazu leisten, den Erhalt und die Wiederbelebung des Wirtschaftsverkehrs zwischen der Ukraine und Deutschland zu befördern. Außerdem trägt die Maßnahme zur wirtschaftlichen Erholung und zum Wiederaufbau des Landes bei.


Zur Einordnung der Anpassung der Exportgarantien


Exportorientierte kleine und mittlere Unternehmen erhalten bisher für Sammeldeckungen, einen Deckungsschutz nur unter der Voraussetzung, dass Banksicherheiten gewährt wurden. Künftig sind Sammeldeckungen auch ohne Banksicherheiten möglich, sofern eine risikomäßige Vertretbarkeit gegeben ist. Dazu zählen auch Einzeldeckungen mit dem privaten Sektor. Es gilt sowohl für Bestands- als auch für Neukunden entsprechend der Bonitätsprüfung. Deckungen für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor können nach einer Einzelfallprüfung mit einer Garantie des ukrainischen Finanzministeriums oder der ukrainischen Zentralbank übernommen werden.

Diese Veränderungen wurden vom Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung beschlossen. Die ist das Gremium der Bundesregierung, welches über die Deckungspolitik und die Anträge auf Übernahme von Exportgarantien für Exportgeschäfte entscheidet. Neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gehören dem Gremium das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an.

Vereinfachte Verfahren für Ukraine

Ab sofort gelten regelbasierte Prüfungen bei der Übernahme von Exportkreditgarantien für die Ukraine. Dieses Verfahren tritt an die Stelle der strengeren Einzelfallprüfung. Das Erfordernis von Bankbürgschaften fällt weg. Damit ist die Übernahme einer Sammeldeckung ab sofort ohne Banksicherheit möglich, wenn das Risiko vertretbar ist. Sammeldeckungen werden häufig von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Anspruch genommen. KMU erfahren durch die geänderte Anwendung eine deutliche Erleichterung. Die Maßnahme soll einen Beitrag dazu leisten, den Erhalt und die Wiederbelebung des Wirtschaftsverkehrs zwischen der Ukraine und Deutschland zu befördern. Außerdem trägt die Maßnahme zur wirtschaftlichen Erholung und zum Wiederaufbau des Landes bei.

Zur Einordnung der Anpassung der Exportgarantien

Exportorientierte kleine und mittlere Unternehmen erhalten bisher für Sammeldeckungen, einen Deckungsschutz nur unter der Voraussetzung, dass Banksicherheiten gewährt wurden. Künftig sind Sammeldeckungen auch ohne Banksicherheiten möglich, sofern eine risikomäßige Vertretbarkeit gegeben ist. Dazu zählen auch Einzeldeckungen mit dem privaten Sektor. Es gilt sowohl für Bestands- als auch für Neukunden entsprechend der Bonitätsprüfung. Deckungen für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor können nach einer Einzelfallprüfung mit einer Garantie des ukrainischen Finanzministeriums oder der ukrainischen Zentralbank übernommen werden.

Diese Veränderungen wurden vom Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung beschlossen. Die ist das Gremium der Bundesregierung, welches über die Deckungspolitik und die Anträge auf Übernahme von Exportgarantien für Exportgeschäfte entscheidet. Neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gehören dem Gremium das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an.

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