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Förderung von Spielfilmen und Fernsehserien

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 21. Jan. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Die Kommission genehmigt die deutsche Regelung, staatlicher Beihilfen zur Förderung von Spielfilmen und Fernsehserien.


Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung zur Förderung der Produktion von Spielfilmen und Fernsehserien nach den EU-Beihilferichtlinien genehmigt. Die Förderung mit einem geschätzten Budget von 150 Mio. Euro läuft bis zum 31. Dezember 2023 und erfolgt in Form von direkten Zuschüssen.


Die Kommission hat die Regelung auf der Grundlage von Artikel 107, Absatz 3, Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Mitteilung zur Filmwirtschaft geprüft, in der die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beihilfen zugunsten von Kinofilmen und audiovisuellen Werken festgelegt sind.


Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelungen der Mitteilung zur Filmwirtschaft im Einklang steht, da sie ausschließlich kulturelle Werke fördert, nicht auf spezifische Produktionskosten ausgerichtet ist und die Grenzen der Beihilfeintensität einhält.


Ferner stellte, die Kommission fest, dass die Maßnahme zur Förderung der Kultur beiträgt, ohne den Wettberwerb im Binnenmarkt unangemessen zu verfälschen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die Kommission die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung im Beihilferegister auf der Webstite der Kommission zu Wettbewerb unter der Nummer SA.100474 veröffentlichen. (Quelle: PM. Europäische Kommission 7. Januar 2022).

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