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Gemeinsam stark

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 10. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Der 7. Call des IGP fördert kooperative Pionierlösungen

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) geht in die nächste Runde. Mit der siebten thematischen Ausschreibung (7.Call) rückt das ehemalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz marktorientierte, nichttechnische Innovationen in den Fokus, die durch echte Teamarbeit entstehen. Wer wird gefördert und wie sieht der Zeitplan aus? Ein Überblick für KMU und Start-ups.


Ideensuche auf einem Blatt Papier. Bild-KI-generiert.
Ideensuche auf einem Blatt Papier. Bild-KI-generiert.

Das Thema: Gemeinschaftlich entwickelte Innovationen

Während klassische Förderprogramme oft einen rein technologieorientierten Fokus besitzen, setzt das IGP genau dort an, wo neue Wege abseits von Hardware und Laborberichten beschritten werden. Im Mittelpunkt des aktuellen 7. Calls stehen gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen.


Gefördert werden Projekte, die durch die gemeinsame Anstrengung von Partnerunternehmen innovative Verbesserungen anstreben und deutliche Marktvorteile gegenüber bestehenden Lösungen bieten. Besonders im Fokus stehen sogenannte Cross-Innovationen - also brachen- oder disziplinübergreifende Ansätze. Beispiele hierfür sind:


  • Kooperationen zwischen agilen Start-ups und etablierten Mittelständlern.

  • Gemeinsame Projekte der Kreativwirtschaft mit klassischen Industriebetrieben.

  • Zusammenarbeit von traditionellem Handwerk und jungen Digitalunternehmen.


Wichtig ist dabei: Auch Kooperationen aus eng verwandten Branchen sind ausdrücklich zugelassen, sofern der innovative Mehrwert und Synergieeffekt der Zusammenarbeit überzeugend dargelegt werden kann.


Wer ist antragsberechtigt?

Gefördert werden ausschließlich Kooperationsprojekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen. Dazu zählen:


  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • Gemeinnützige KMU und gemeinwohlorientierte Unternehmen

  • Neugründungen Start-ups und Selbständige


Bonus: Die beteiligten Unternehmen können zudem Forschungseinrichtungen (wie z.B. Hochschulen) als antragsberechtigte Kooperationspartner ins Boot holen.


Die Auswahlkriterien: Was zählt für die Jury?

Neben den allgemeinen Voraussetzungen der IGP Förderrichtlinie kommt es im wettbewerblichen Verfahren vor allem auf die Qualität des Konzepts an. Wesentliche Bewertungskriterien sind:


  • Innovationshöhe: Wie neuartig ist der Ansatz im Vergleich zum Markt?

  • Vermarktungschancen & Marktorientierung: Welches wirtschaftliche Potenzial bringt die Lösung mit?

  • Positive Effekte auf Dritte: Welchen Mehrwert hat das Projekt für die Allgemeinheit oder die Branche?

  • Qualität & Motivation: Sind die Projektbeteiligten qualifiziert und überzeugend aufgestellt?


Entsprechend dem diesjährigen Motto werden außergewöhnliche, fachübergreifende Kooperationsmuster von der Jury besonders positi bewertet.


Der Fahrplan: Wichtige Fristen und Ablauf

Der Weg zur Förderung ist dreistufig aufgebaut und beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb:


  1. Bis 20. August 2026 (15:00 Uhr) - Einreichung der Teilnahmeanträge: Dies ist eine Ausschlussfrist! Die Anträge müssen elektronisch über die offizielle Plattform positron:s eingereicht werden Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt.

  2. Voraussichtlich Januar 2027 - Die Pitch-Phase: Projekte, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen, werden zu einer Präsentation (Pitch) vor er Jury eingeladen.

  3. Nach erfolgreichem Pitch - Die Voll-Antragsstellung: Nach der Aufforderung verbleiben den Partnern ca. 6 bis 8 Wochen, um den formalen Vollantrag über das Bundesportal easy-Online einzureichen.


Interessierte Unternehmen finden alle Teilnahmeunterlagen sowie detaillierte Informationen zu den Richtlinien direkt unter www.bundeswirtschaftsministerium.de/igp.



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