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go-digital

Autorenbild: Michael HandschuhMichael Handschuh

Zum 1. Januar ist die neue Förderrichtlinie go-digital in Kraft getreten. Sie ersetzt die bis dahin geltende Fassung. Die neue Richtlinie gilt bis 2024 und hält Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 - 2024 bereit.


Das Förderprogramm hat ein breites Portfolio, mit dem der Bund die Digitalisierung des Mittelstandes in Deutschland fördert. Die Übergeordneten Ziele des Programms sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen durch Steigerung der Produktivität sowie die Steigerung des Digitalisierungsgrads der angesprochenen Unternehmen. Außerdem verfolgt das Programm die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den begünstigten Unternehmen.


Für die Erreichung der operativen Ziele benennt das Programm fünf Module.


Modul 1. Erstellung neuer und Verbesserung bestehender Digitalisierungsstrategien.

Modul 2. Verbesserung des IT-Schutzniveaus.

Modul 3. Erhöhung des Anteils digitaler Geschäftsprozesse.

Modul 4. Steigerung der Datenkompetenz

Modul 5. Verbesserung der digitalen Präsentationsqualität und Reichweite


Das Programm go-digital fördert die fachliche Beratung sowie die Begleitung des begünstigten Unternehmens durch autorisierte Beratungsunternehmen bei der Umsetzung der Module nach Stand der Technik. Die ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit ist zu berücksichtigen.


Modul 1. Digitalisierungsstrategie

Mit Modul 1 sind Beratungsleistungen förderfähig, die der Ausarbeitung und Umsetzung einer unternehmensspezifischen Digitalisierungsstrategie dienen. Für die neue Digitalisierungsstrategie ist erforderlich, dass sie auf die Entwicklung neuer funktionsfähiger digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse abzielt bzw. bereits bestehende Geschäftsmodelle und -prozesse ersetzt. Als mögliche Themen nennt die Richtlinie die Einführung neuer innovativer Verfahren oder Technologien, (Kommunikations-) Prozesse, sowie Dienstleistungen oder den Umgang mit Daten. Dabei sind die Bedürfnisse des begünstigten Unternehmens ebenso zu betrachten, wie die Fragen der Machbarkeit, Risikoeinschätzung und die wirtschaftlichen Auswirkungen.


Modul 2. IT-Sicherheit

Mit Modul 2 sind alle Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die der IT-Sicherheit dienen förderfähig. Gegenstand der Förderung in diesem Modul ist die qualifizierte Beratung von KMU und Handwerk zur Verbesserung ihres IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes. Die Beratung soll allgemein anerkannte Schutzziele wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit in die betrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse realisieren und integrieren. Dies soll nach einer Risiko- und Sicherheitsanalyse erfolgen.


Modul 3. Digitalisierte Geschäftsprozesse

Mit diesem Modul sollen die Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig bzw. medienbruchfrei durch die Einführung sicherer elektronischer Prozesse digitalisiert werden.


Gegenstand der Förderung ist die Beratung in Bezug auf die Einführung entsprechender Lösungen, einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen. Die Förderung umfasst die Konzeptionierung und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Unternehmen.


Modul 4. Datenkompetenz

Dieses Modul fördert Beratungs- und Umsetzungsleistungen, mit denen KMU eine aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht wird. Die Beratung soll der Frage nachgehen, wo sinnvoll der potenzielle Nutzen aus Verbindung eigener Daten mit externen Datenquellen genutzt werden kann. Durch eine Verbesserung der Datenkompetenz sollen Unternehmen befähigt werden, ihre Daten ökonomisch besser zu nutzen. Bei der Beratung sind sowohl rechtliche als auch sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen. Die Nutzung auch künftiger Künstlicher Intelligenz (KI)-relevanter Daten soll gesteigert werden.


Modul 5. Digitale Markterschließung

Ziel dieses Moduls ist die Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings. Mit der Unterstützung externer Berater_innen soll die Onlinepräsenz professionalisiert werden, um den Umsatz zu steigern und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des begünstigten Unternehmens national und international zu erhalten und zur erhöhen. Ausgeschlossen sind die Förderung des erstmaligen Aufbaus und Anpassung einer bestehenden Internetseite. Neben der Beratung sollen die Maßnahmen auch umgesetzt werden.


Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist das Beratungsunternehmen. Begünstigter der De-minimis-Förderung ist das begünstigte Unternehmen. Die Zuwendungsempfänger sind eigenständig für die Antragstellung, Vorhabendurchführung, Abrechnung und Verwendungsnachweiserstellung im Sinne des zu begünstigenden Unternehmens zuständig.


Begünstigte

Die Begünstigten sind gemäß der Definition der Richtlinie die Zielgruppe des Förderprogramms. Demnach werden mit der Förderung von Beratungsleistungen rechtlich selbständiger Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks begünstigt. Voraussetzung dafür ist, dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und im Jahr vor Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro hatten. Das Unternehmen muss seine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.


Darüber hinaus gelten die Vorschriften des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV. Das begünstigte Unternehmen muss im Beratervertrag seine Einstufung gemäß der genannten Grundsätze versichern.


Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung an das autorisierte Beratungsunternehmen gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent.


Für einen Beratertag des Beratungsunternehmens oder Sachverständigen Dritten sind Ausgaben bis maximal 1.100 Euro netto förderfähig. Ein Beratertag umfasst dabei mindestens acht Stunden. Damit sind auch die Vor- und Nacharbeiten sowie der Reiseaufwand abgegolten. Die erbrachte Leistung ist mit dem geltenden Umsatzsteuersatz zu versteuern. Die Umsatzsteuer ist dabei nicht förderfähig.


Ein begünstigtes Unternehmen kann alle fünf Module für sein Vorhaben in Anspruch nehmen. Im Fördervorhaben sind bis zu 30 Beratertage förderfähig. Die Dauer des Vorhabens sollte einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten. Das autorisierte Beratungsunternehmen übernimmt nach erbrachter Leistung die Abrechnung gegenüber der Bewilligungsbehörde oder dem von ihr beauftragten Projektträger.


Ein begünstigtes Unternehmen kann mit dem Förderprogramm go-digital nach Ende der Beratung nach zwei Jahren erneut einen Förderantrag stellen. Die nicht durch das Förderprogramm abgedeckten Ausgaben sind vom begünstigten Unternehmen aufzubringen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bewilligungsbehörde ist das BMWi www.bmwi-go-digital.de . (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BAnz AT 27.12.2021, B1).


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