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  • AutorenbildMichael Handschuh

Innovationsgutscheine

Förderprogramm wird fortgeführt


Baden-Württemberg verlängert das Programm der Innovationsgutscheine. Kleine und mittlere Unternehmen können wieder Anträge auf Innovationsgutscheine stellen. Seit 2008 unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus kleine und mittlere Unternehmen. Die Innovationsgutscheine unterstützen Betriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Zuschüssen von bis zu 20.000 Euro für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der eigentlichen Entwicklung und Umsetzung innovativer Vorhaben.


Mit einem Innovationsgutschein sind beispielsweise Recherchen, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen oder auch der Bau von Prototypen finanzierbar.


Bisher gab es fünf Gutscheinrichtlinien. Diese wurden auf drei reduziert. Dennoch ist das bisherige Förderspektrum erhalten geblieben.


  • Der Innovationsgutschein BW erbringt maximal 7.500 Euro Zuschuss bei einer Förderquote von 50 Prozent. Der Innovationsgutschein BW ist adressiert, an innovative wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld. Er ist geeignet, für umsetzungsorientierte Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE). Der Innovationsgutschein BW ist Branchen und Technologie offen. Er richtet sich an KMU und Start-ups.

  • Der Innovationsgutschein Hightech BW mit maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einer Förderquote von 50 Prozent richtet sich an KMU. Anteilfinanziert werden wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld umsetzungsorientierter FuE-Dienstleistungen. Ebenso können Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens anteilig finanziert werden. Der Gutschein ist technologie- und branchenoffen.

  • Der Innovationsgutschein Start-up BW bezuschusst mit maximal 20.000 Euro (Förderquote 50 %) Start-ups. Dazu zählen Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung. Anteilig finanziert werden wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld umsetzungsorientierter FuE-Dienstleistungen. Zudem können Materialkosten im Zusammenhang eines anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft Anteilig finanziert werden. Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase können gefördert werden. Eine mögliche Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.


Die Landesregierung hat mit der Abwicklung des Förderprogramms die L-Bank beauftragt.

Die genauen Förder- und Antragbedingungen finden Sie hier.

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