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  • AutorenbildMichael Handschuh

invest BW

Bis zum 15. Januar 2022 können Unternehmen aus Baden-Württemberg Förderanträge für das Programm Invest BW stellen. Die Landesregierung will mit dem Förderprogramm die Innovationstätigkeit von Unternehmen in "the Länd" stärken. Mit dem Förderprogramm werden Forschungs-, Entwicklungs-, und Innovationsvorhaben einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnische Innovationen und Dienstleistungen, sowie neue Geschäftsmodelle und -prozesse als auch dantenbankbasierte Dienstleistungen finanziell unterstützt. Die Geldmittel sollen in Projekte der Zukunftstechnologien fließen. Dazu zählen laut der Verwaltungsvorschrift Innovations- und Technologievorhaben im Rahmen des Programmes Invest BE - Teil II (VwV Invest BW - Innovation II) vom 15. Oktober 2021 die Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Gesundheitstechnologien, Biointelligente Systeme, innovative Mobilitätssysteme, CO2 - neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher sowie die Zukunftsfelder Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Gesundheitsdienstleistungen oder Informations- und Kommunikationdsdienstleistungen.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben, oder beabsichtigen eine solche zu errichten. Neben Einzelvorhaben werden auch Verbundvorhaben gefördert.


Die Gewährung der Zuwendung erfolgt als Projektförderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei Unternehmen mit weniger als 3000 Beschäftigten können 25 Prozent der zuwendungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsausgaben Anteilfinanziert werden. Der Fördersatz erhöht sich bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen (Basis: Anhang AGVO, Artikel 2). Bei Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten beträgt der Fördersatz 15 Prozent der zuwendungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsausgaben.


Für Zuwendungen bei Verbundvorhaben wird der Fördersatz für jede einzelne Einrichtung ermittelt. Unterschreitet eine zu gewährende Zuwendung den Betrag von 20.000 Euro, so wird keine Zuwendung gewährt. Die maximale Fördersumme für ein Einzelvorhaben beträgt 1.ooo.000 Euro. Für Verbundvorhaben stehen maximal 3.000.000 Euro bereit.


Für bereits begonnene Projekte ist keine Förderung möglich.


Die Entscheidungen über die Förderanträge werden nach Plausibilität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie der Förderprioritäten und -kriterien unter wettbewerblichen Gesichtspunkten getroffen. In der Verwaltungsvorschrift werden dazu folgende Kriterien aufgeführt:


- Innovationshöhe: Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenz zu bisherigen Lösungen, das Entwicklungsrisiko sowie mögliche Leuchtturmeffekte;


- Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial) insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung, Abfallvermeidung etc.);


- Anreizeffekt: Wesentlich hierfür sind die Begründung der antragstellenden Einrichtung zum Förderbedarf, Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?;


- Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eingenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln;


- Verwertungsperspektive: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, das heißt, es müssen Verwertungsoptionen bestehen beziehungsweise dargestellt werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der antragstellenden Einrichtung erhöhen;


- Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten: Wesentlich hierfür sind etwa Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, Überzeugungskrafter der Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt. Bei noch laufendem Personalaufbau sollten die notwendigen Qualifikationsprofile dargestellt werden.


Ausgezeichnete Projektanträge mit dem Gütesiegel "Seal of excellence" der Europäischen Kommission werden bei Erfüllung der vorgenannten Fördergrundsätzen bevorzugt berücksichtigt und können nach einem verkürzten Bewertungsverfahren bewilligt werden.


Förderanträge welche die Kriterien nicht in ausreichendem Umfang erfüllen, können nicht gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Mit der Umsetzung und Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das Wirtschaftsministerium den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH aus Stuttgart beauftragt. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus www.invest.de.


Fazit.

Der Förderaufruf ist als technologieoffen und missionsorientiert ausgeschrieben, daher könnte es sich grundsätzlich lohnen auch anderen Programme zu prüfen. Die VwV Invest BW - Innovation II weist in Punkt 7.3 explizit darauf hin, dass Förderangebote anderer Zuwendungsgeber bei einer Antragsberechtigung vorrangig in Anspruch genommen werden sollen.

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