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  • AutorenbildMichael Handschuh

invest BW Innovationsförderung

Vierter Förderaufruf.


Baden-Württembergs Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus stellt 40 Millionen Euro bereit. Gefördert werden technologieoffene Forschung- und Entwicklungsaktivitäten.


Eine Antragstellung ist bis zum 2. Dezember 2022, 15:00 Uhr möglich.


Mit dem Förderprogramm Invest BW werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben unterstützt. Dazu zählen Prozessinnovationen ebenso wie nichttechnische Innovationen. Das Programm zielt branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse ab. Ziel der Fördermaßnahme ist die Erschließung neuer Marktfelder sowie eine Erhöhung der Produktivität. Insgesamt soll die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft baden-württembergischer Unternehmen gestärkt und erhöht werden.




Gefördert werden Einzelvorhaben von Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Ebenso Antragsberechtigt sind Verbundvorhaben.

In der Variante Verbundvorhaben sind auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen antragsberechtigt.


Für alle Antragsteller_innen gilt: eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg ist erforderlich.


Für Einzelvorhaben können Zuschüsse gewährt werden, von bis zu 1.000.000 Euro. Im Falle von De-minimis Beihilfen ist eine Zuschusshöhe von bis zu 200.000 Euro möglich.


Zuwendungen an ein Unternehmen ab 500.000 Euro bedürfen der Bewilligung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg.


Grundsätzlich sind die Fördersätze abhängig von der Unternehmensgröße gemäß beihilferechtlicher Vorgaben der AGVO. So erhalten kleine Unternehmen 45 Prozent, wenn sie weniger als 50 Personen beschäftigen und der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanz die 10 Millionen Euro Grenze nicht übersteigt. Mittlere Unternehmen (250 Beschäftigte), mit einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro, oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro erhalten 35 Prozent der zuschussfähigen Kosten. 25 Prozent erhalten Unternehmen, die weniger als 3000 Personen beschäftigen. Unternehmen mit einer Belegschaft über 3000 Personen können 15 Prozent Zuschuss erhalten.


Verbundene Unternehmen sind bei der Berechnung der Mitarbeitenden Zahl mit zu berücksichtigen.


Verbundvorhaben können Zuschüsse von bis zu 3.000.000 Euro erhalten. Die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner ist auf den Betrag von 1.000.000 Euro begrenzt. Im Falle einer De-minimis-Beihilfe reduziert sich der Zuschuss auf maximal 200.000 Euro.


Auch in den Verbundvorhaben sind die Fördersätze abhängig von der Unternehmensgröße.


45 Prozent erhalten Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro, bzw. einer Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro, können 35 Prozent der zuschussfähigen Kosten erhalten. 25 Prozent erhalten Unternehmen, die weniger als 3.000 Personen beschäftigen. Alle anderen Unternehmen haben eine Zuschussquote von 15 Prozent.


Verbundene Unternehmen sind bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl mit einzubeziehen.


Forschungseinrichtungen können Fördersätze bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.


In beiden Varianten werden Anträge, die nach dem 2. Dezember 2022, 15:00 Uhr eingehen nicht mehr berücksichtigt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der erstmaligen elektronischen Antragstellung. Die Projekte sollen bis spätestens 21. Dezember 2024 abgeschlossen werden.


Die Anträge werden bewertet - entsprechend den Förderkriterien Qualität, Vollständigkeit, Förderprioritäten und wettbewerblichen Gesichtspunkten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.


Weitere Informationen und Dokumente zum Antragsverfahren sind unter www.invest-bw.de zu finden.


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