Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dem Innovationswettbewerb Digitale Plattform berufliche Weiterbildungs Projekte zur Optimierung des digitalen Weiterbildungsraums. Dazu gehört die Vernetzung und Weiterentwicklung von internetbasierten Plattformen, Applikationen und Diensten. Sowie die Entwicklung innovativer digitaler Lehr- und Lernangebote.

Der Innovationswettbewerb adressiert mit unterschiedlichen Fördervoraussetzungen drei Entwicklungsfelder und ein Metavorhaben. Diese sind als inhaltliche Schwerpunkte zu verstehen.
Entwicklungsfeld I. Vernetzung von Weiterbildungsplattformen (ausschließlich Verbundprojekte werden gefördert),
Entwicklungsfeld II. Entwicklung und Erprobung plattformbezogener Innovationen (Einzel- und Verbundprojekte werden gefördert),
Entwicklungsfeld III. Entwicklung und Erprobung von KI-unterstützen Lehr- und Lernangeboten (Einzel- und Verbundprojekte werden gefördert).
Metavorhaben. Entwicklungsorientierte Begleitforschung zu Standards eines innovativen digitalen Weiterbildungsraumes (das Metavorhaben wird als (interdisziplinäres) Vebundprojekt gefördert.
Konzepte, die mehr als ein Entwicklungsfeld berücksichtigen sind möglich und erwünscht. In den drei Entwicklungsfeldern wird die Bereitschaft vorausgesetzt, kontinuierlich mit dem Metavorhaben zu kooperieren. Das zentrale Ziel des Metavorhabens ist es, die Projektergebnisse aus den Entwicklungsfeldern systematisch zusammenzuführen und zu ergänzen. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse sollen dann der weiteren Entwicklungsarbeit in den Entwicklungsfeldern wieder zur Verfügung gestellt werden.
Für eine Förderung ist Voraussetzung, dass Datenschutzbestimmungen in allen Entwicklungsfeldern sowie im Metavorhaben eingehalten werden. Die konsequente Berücksichtigung der Perspektive von Weiterbildungsinteressierten und ihres Nutzerverhaltens wird erwartet. Bei der Umsetzung der Projekte sollen die Empfehlungen der Datenethikkommission sowie die EU-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI Berücksichtigung finden.
Entwicklungsfeld I. Vernetzung von Weiterbildungsplattformen
Ziele, Schwerpunkte und Fördervoraussetzungen.
Ein zentraler Aspekt des Innovationswettbewerbs ist es, einen erleichterten Zugang zu Weiterbildungsangeboten zu schaffen.
Ziele. Auf- und Ausbau von Vernetzungsaktivitäten
Erhöhung der Transparenz und Sichtbarkeit von Weiterbildungsangeboten,
Erhöhung der Beteiligung an berufsbezogener Weiterbildung,
Erhöhung der Kohärenz berufsbezogener Weiterbildung im digitalen Raum,
Ableitung von Handlungsempfehlungen für die Schaffung eines innovativen digitalen Weiterbildungsraum.
Schwerpunkte im Entwicklungsfeld I.
Gefördert werden Verbundprojekte, die durch ihre digitale Vernetzungsaktivitäten die Sichtbarkeit und die Reichweite der Weiterbildungsangebote erhöhen. Durch Transparenz des Weiterbildungsmarktes soll die Nutzerorientierung verbessert werden indem sie beispielsweise:
durch Zusammenschlüsse die Auffindbarkeit regionaler Weiterbildungsangebote verbessern;
einen Überblick über branchenspezifische, spezialisierte Weiterbildungsangebote schaffen und durch ihre Kooperationen die Branchenvielfalt abdecken.
eine Verzahnung von Beratungsleistungen für Weiterbildungsinteressierte vornehmen (z.B. durch Kooperationen mit der Bildungsberatung der Länder, mit der "Lebensbegleitenden Berufsberatung" und der Bundesagentur für Arbeit oder dem Infotelefon Weiterbildungsberatung des BMBF);
eine digitale Unterstützung für Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU) auf - bzw. ausbauen (z.B. durch die Zusammenstellung von Weiterbildungsangeboten für strategische Personalentwicklungsmaßnahmen im Unternehmen oder Beratungsleistungen durch Kooperation mit Brachenverbänden, Kammern und Sozialpartnern);
eine bundesweite Netzwerkbildung bzw. ein Community Building ermöglichen, mit dem Ziel, des Austausches von Erfahrungen und des Transfers von Know-how (z.B. durch Lerngemeinschaften sowie Expertenpools für Themen der berufsbezogenen Weiterbildung).
Je nach Schwerpunktsetzung der Verbundpartner sind Variationen in der Kooperationstiefe und im Vernetzungsgrad der Weiterbildungsplattformen möglich. Vorausgesetzt wird die Entwicklung und Erprobung einer übergreifenden digitalen Plattformarchitektur. Die Verbundpartner sollen über eine fachlich-inhaltliche, technische und technologische sowie wissenschaftliche Expertise verfügen. Kooperationen mit (privaten oder öffentlichen) Weiterbildungsanbietern sind ausdrücklich erwünscht. Grundsätzlich können auch Plattformen gefördert werden, deren Angebot über die berufsbezogene Weiterbildung hinausgeht. Die Förderung kommt jedoch nur für die Vernetzungsaktivitäten in Betracht, deren Fokus auf der berufsbezogenen Weiterbildung liegt.
Fördervoraussetzung im Entwicklungsfeld I.
Bereitschaft zur Kooperation mit
anderen Plattformanbietern der im Rahmen des Wettbewerbs geförderten Projekte
dem Metavorhaben und
den geförderten Projekten aus den Entwicklungsfeldern II und III, welche die Erprobung und Bewertung der digitalen plattformbezogenen Innovationen beziehungsweise der KI-unterstützen Lehr-Lernangebote inkludiert.
Weitere Voraussetzungen sind der Betrieb einer vorhandenen und funktionierenden digitalen Plattform von mindestens zwei Projektpartnern im Verbund sowie die Gewährleistung der technischen Voraussetzungen für die Vernetzung von bestehenden Plattformen als auch die Sicherstellung der Interoperabilität dieser Systeme (implementierung gemeinsamer Metadatenstandards).
Entwicklungsfeld II.
Entwicklung und Erprobung plattformbezogener Innovationen
In Hinblick auf Alter, Qualifizierungsbedarf oder Vorerkenntnisse sind Weiterbildungsinteressierte eine heterogene Zielgruppe. Dadurch entstehen hohe Anforderungen und Erwartungshaltungen an digitale Plattformen die berücksichtigt werden müssen um auf Akzeptanz bei den Nutzer*innen zu treffen.
Ziele im Entwicklungsfeld II.
eine stärkere Personalisierung der digitalen Weiterbildungsplattformen,
eine leichtere beziehungsweise verbesserte Auffindbarkeit der Lerninhalte sowie intuitive Navigation unter Berücksichtigung der heterogenen Zielgruppen,
die Erhöhung der digitalen Sicherheit und damit der Vertrauenswürdigkeit der Weiterbildungsangebote in den digitalen Lernräumen,
die Ableitung von Handlungsempfehlungen für die Schaffung eines innovativen, sicheren digitalen Weiterbildungsraums.
Schwerpunkte im Entwicklungsfeld II.
Gefördert werden Projekte, die durch die Entwicklung und Erprobung plattformbezogener Innovationen einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung und -sicherung leisten beispielsweise durch:
eine stärkere Personalisierung der digitalen Plattform für Weiterbildungsinteressierte sowie eine Opimierung der Suchergebnisse nach individuell passgenauen Weiterbilddungsangeboten (z.B. durch KI-unterstützte Verfahren, basierend auf bereits absolvierten Angeboten von Personen mit ähnlichen Bildungsbiographien);
einen Ausbau der partizipativen Gestaltungsmöglichkeiten auf Weiterbildungsplattformen (z.B. durch niederschwellige, intuitiv bedienbare Möglichkeiten zur kollaborativen Arbeit oder zur Bewertung der Qualität von Weiterbildungsangeboten durch Weiterbildungsinteressierte und Arbeitgeber;
einen Beitrag zur Erhöhung der Qualität von Online Weiterbildungsangeboten (z.B. durch den Einsatz einer teilautomatisierten Bewertung von Online-Weiterbildungsinhalten bezüglich der Vielfalt von eingesetzten Medieninformationen wie Lernvideos, interaktiver und aktivierender Elemente);
die Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur unternehmensübergreifenden Nutzung und Dokumentation von Kompetenzen, Qualifikationen und Lernergebnissen (z.B. durch den Einsatz digitaler Zertifikate);
die Entwicklung und Erprobung von technischen und qualitätsbezogenen Standards für die interoperable Gestaltung von Weiterbildungsplattformen (z.B. (Weiter-) Entwicklung von nationalen und internationalen Metadatenstandards für Datenformate, Übertragungsprozeduren, Authentizitäts- und Ablagemechanismen sowie die Einbindung von User Generated Content).
Fördervoraussetzungen im Entwicklungsfeld II.
für den Fall, dass eine Förderung ausschließlich im Entwicklungsfeld II beantragt wird und keine eigene Plattform vorliegt, ist die Vereinbarung mit mindestens einem Plattformbetreiber vorzulegen, aus der die Bereitschaft hervorgeht, die zu entwickelnde Innovationen im Förderzeitraum zu erproben und zu bewerten. Alternativ wird die Bereitschaft zur Kooperation mit Plattformbetreibern aus dem Entwicklungsfeld I zur Erprobung und Bewertung der entwickelten Lösungen auf einer übergreifenden Plattformarchitektur vorausgesetzt.
Es wird die Bereitschaft zur Bereitstellung der entwickelten Lösungen für die Nutzung und Weiterentwicklung durch Dritte nach Ende der Projektlaufzeit vorausgesetzt.
Die Interoperabilität und Anschlussfähigkeit der zu entwickelnden Innovationen für die Integration in bestehende Plattformarchiteturen (insbesondere in die Plattformarchitekturen, die im Entwicklungsfeld I der Innovationswettbewerbs entstehen) ist zu gewährleisten, beispielsweise in Form von einfach integrierbaren Erweiterungen beziehungsweise Add-Ons. Die dafür gefundenen Lösungen sind während der Projektlaufzeit zu erproben und nach Projektende Dritten für die Nutzung und Weiterentwicklung zur Verfügung zu stellen.
Entwicklungsfeld III.
Entwicklung und Erprobung von KI-unterstützen Lehr- und Lernangeboten
Die Entwicklung von KI-unterstützten Lehr-Lernangeboten im Bereich der berufsbezogenen Weiterbildung ist ein weiterer Aspekt im Innovationswettbewerb. Unter KI-unterstützten Lehr-Lernangeboten werden adaptive Online-Angebote verstanden, die eine flexible, modulare Zusammenstellung von Kursangeboten oder Lerninhalten ermöglichen.
Ziele im Entwicklungsfeld III
die Ermöglichung adaptiven Lernens in einer Weiterbildungsmaßnahme
eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung von Weiterbildungsinteressierten im Lernprozess
Schwerpunkte im Entwicklungsfeld III.
Gefördert werden Projekte, die durch die Entwicklung und Erprobung von KI-unterstützten Verfahren einen Beitrag zur Qualitätsverbesserung und Passgenauigkeit der Online-Weiterbildungsangebote leisten, beispielsweise durch:
intelligente tutorielle Assistenzsysteme, die besondere Prägerenzen und Lernstrategien der Weiterbildungsinteresierten berücksichtigen (z.B. bei der Zusammenstellung der Lernmodule oder bezüglich der notwendigen Erläuterungen zu den Lerninhalten in Relation zum Detailgrad) und sie kontinuierlich im Weiterbildungsprozess begleiten;
die zielgruppengerechte Aufbereitung von Ler-Lernangeboten, basierend auf besondere Präferenzen und Lernstrategien der Weiterbildungsinteressierten (z.B. bei der Auswahl und Gestaltung von Lernmodulen im Sinne von Microlearning sowie der Berücksichtigung von Elementen aus den Bereichen Gamification und Digital Game-Based Learning);
die Erweiterung von beziehungsweise Kombination mit innovativen Formaten, die zu einer besseren Aneignung von Lerninhalten oder zu einem realitätsnahen Erlebnis beitragen (z.B. beim Einsatz von Systemen der Spracherkennung der Immersion in erweiterter bzw. augmentierter Realität).
Analog zum Entwicklungsfeld II ist die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen (beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit oder Aufklärungsarbeit durch Erklärvideos) ausdrücklich erwünscht. Auch die Schaffung von Lernanreizen (z.B. dur die Integration von Gamification-Elementen, Schwierigkeitslevels oder Erfahrungs Punktsystemen ist erwünscht.
Fördervoraussetzungen im Entwicklungsfeld III.
Für den Fall, dass eine Förderung ausschließlich im Entwicklungsfeld III beantragt wird und keine eigene Plattform vorliegt, ist eine Vereinbarung mit mindestens einem Plattformbetreiber vorzulegen, aus der die Bereitschaft hervorgeht, die zu entwickelnden KI-unterstützen Lehr-Lernangebote im Förderzeitraum zu erproben und zu bewerten. Alternativ wird die Bereitschaft zur Kooperation mit Plattformbetreibern aus dem Entwicklungsfeld I zur Erprobung und Bewertung der entwickelten KI-unterstützten Lehr-Lernangebote auf einer übergreifenden Plattformarchitektur vorausgesetzt.
Die Transferfähigkeit der entwickelten Angebote ist zu gewährleisten
Es wird die Bereitschaft zur Bereitstellung der entwickelten KI-unterstützten Lehr- und Lernangebote für die Nutzung und Weiterentwicklung durch Dritte nach dem Ende der Projektlaufzeit vorausgesetzt.
Metavorhaben.
Entwicklungsorientierte Begleitforschung zu Standards eines innovativen digitalen Weiterbildungsraums.
Begleitende Forschung zur nachhaltigen Gestaltung von Innovationen. Agile Gestaltungsprozesse sind bei der Softwareentwicklung essenziell, um schnell auf veränderte Anforderungen des Weiterbildungsmarktes reagieren zu können. Die (Weiter-) Entwicklung von Plattformarchitekturen und die Begleitforschung ergänzen sich.
Ziel des Metavorhabens.
ein wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn und die Bereitstellung von anwendungs-bezogenem Wissen in Bezug auf die Anforderungen von Weiterbildungsinteressierten und die Gestaltung eines innovativen digitalen und sicheren Weiterbildungsraums,
ein Erkenntnistransfer zwischen den geförderten Projekten der Entwicklungsfelder I, II, und III zur Unterstützung eines evidenzbasierten Ausbaus beziehungsweise einer evidenzbasierten Weiterentwicklung der Weiterbildungsplattformen,
die Formulierung und Bearbeitung weiterführender Forschungsfragen, auch und insbesondere auf der Grundlage der laufenden Beobachtung der Entwicklungs- und Erprobungsmaßnahmen in den Entwicklungsfeldern I, II und III.
Schwerpunkt des Metavorhabens.
Das geförderte Metavorhaben soll folgende Themenbereiche adressieren, die im Hinblick auf die speziellen Bedarfe der Akteure im Bereich der berufsbezogenen Weiterbildung zu konkretisieren sind:
Nutzerverhalten im digitalen Weiterbildungsraum, Einflussfaktoren und Erfolgskriterien bezüglich der Gestaltung und Akzeptanz eines innovativen und sicheren digitalen Weiterbildungsraums,
Taxonomien für eine konsistaente und transparente Beschreibung von Lehr- und Lernangeboten,
(mediendidaktische) Potenziale von KI-Technologien im Bereich berufsbezogener Weiterbildung sowie Abschätzung zu deren Auswirkungen,
Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf personenbezogene Daten, und Datenauthentizität,
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Mehrwert lernender Algorithmen in der berufsbezogenen Weiterbildung.
Forschungsfelder:
Potenzialanalyse bestehender Maßnahmen, Instrumente und Standards für die Gestaltung und Akzeptanz eines innovativen und sicheren digitalen Weiterbildungsraums unter Beachtung technologischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und nachhaltiger Aspekte,
Bearbeitung eigenständiger definierter wissenschaftlicher Fragestellungen in Bezug auf die Gestaltung eines innovativen Stakeholder berufsbezogener Weiterbildung,
Identifikation von weiterführenden Forschungsfragen aus den Projekten der Entwicklungsfelder, deren Bearbeitung und die Bereitstellung der Ergebnisse für die Projekte des Innovationswettbewerbs,
Formulierung von Standards für die berufsbezogene Weiterbildung im digitalen Raum (insbesondere im Hinblick auf Datensicherheit und Interoperabilität) unter Zusammenführung der in den Projekten der Entwicklungsfelder gewonnenen Erkenntnissen und der eigenen Forschungsarbeit.
Forschungsvoraussetzung für das Metavorhaben.
Es wird ein Metavorhaben gefördert, das alle genannten Forschungsfelder abdeckt. Der Verbund soll interdisziplinär aufgestellt sein und sich bei der wissenschaftlichen Expertise in den Bereichen berufsbezogener Weiterbildung und Digitalisierung, speziell KI, gewinnbringend ergänzen. Das BMBF geht bei der Bearbeitung der Forschungsfelder von einem fachlichen Interesse der Zuwendungsempfänger aus. Dieses Interesse ist bei der Antragstellung darzulegen.
Antragsberechtigt in dem Wettbewerb sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts. Erforderlich ist zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsniederlassung in Deutschland. Antragsteller eines Verbundprojekts müssen vor Beginn des Vorhabens verbindlich eine Projektkoordination benennen. Diese ist gegenüber dem Zuwendungsgeber für die zielgerichtete und regelkonforme Durchführung im gesamten Verbund verantwortlich.
Die Förderung wird im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmittel und nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Laufzeit der Förderung beträgt für Projekte in den Entwicklungsfeldern I, II, und III bis zu 36 Monate. Die Laufzeit des Metavorhabens bis zu 42 Monate.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen der Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Vorgaben bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten sowie für die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigt werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze (bei Verbünden: über die Projektkoordination) einzureichen. Nach positiver fachlicher Begutachtung werden die Skizzeneinreichende zur Einreichung von förmlichen Förderanträgen aufgefordert (zweite Stufe). Für die erste Verfahrensstufe sind bis zum 15. September 2020 Projektskizzen beim Bundesinstitut für Berufsbildung, einzureichen.
Für alle die an einer Antragstellung interessiert sind wird das BMBF zeitnah ein Format anbieten, das der weiteren Information, dem Austausch und der Verarbeitung von Kooperation zwischen den potentiellen Antragstellern dienen soll. (Quelle: BAnz AT 03.04.2020, B 5).
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