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Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 11. Sept. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. März 2025

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) setzt Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen fort.


Die Förderrichtlinie richtet sich an Einrichtungen, in denen Menschen betreut werden, die besonders unter den Folgen der Klimaerhitzung leiden. Dazu zählen Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime ebenso wie Unterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete. Vom 1. Oktober bis 15. Dezember können Träger_innen solcher Einrichtungen finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zu den Folgen der Klimaerhitzung beantragen.

Die Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" richtet sich Bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor. Das Bundesministerium fördert ganzheitliche Klimaanpassungskonzepte sowie die Umsetzung von konzeptbasierten und vorbildhaften investiven Maßnahmen. Damit werden Soziale Einrichtungen dabei unterstützt, sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen.


Es werden gezielt Maßnahmen zur Klimaanpassung gefördert, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität oder dem Lärmschutz dienen. Derartig sogenannte naturbasierte Maßnahmen wie zum Beispiel Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder die Anlage von Wasserflächen tragen sowohl zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung als auch zum natürlichen Klimaschutz bei. Die geförderten Vorhaben sollen als Modellcharakter zum Nachahmung beitragen.


Öffentliche und gemeinnützige Träger_innen sozialer Einrichtungen können vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 einen Förderantrag bei der zuständigen Projektträgerin Zukunft - Umwelt -Gesellschaft (ZUG) gGmbH stellen. Der Förderaufruf sowie weitere Informationen und Unterlagen zur Förderung und Antragstellung sowie zum Beratungsangebot werden auf der Webseite der ZUG veröffentlicht. Anlässlich der Öffnung des Förderfensters wird von der ZUG am 1. Oktober 2024 eine digitale Auftaktveranstaltung für Antragstellende und Interessierte ausgerichtet. Zwei weitere digitale Informationsveranstaltungen sind für den 17. Oktober 2024 und den 19. November 2024 geplant.


Weitere Möglichkeit zur Information finden Sie auf der Website der ZUG sowie in der Förderrichtlinie "Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen" und auf der Themenseite "Klimaanpassungen".


Quelle: PM. BMUV setzt Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen fort. 3. September 2024.

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