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Klimaschutzverträge

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 3. Apr. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Juli 2025

Novellierte Fördergrundlagen für eine zweite Gebotsrunde


Die Europäische Kommission hat die überarbeitete Förderrichtlinie genehmigt und damit den Weg frei gemacht für ein weiteres Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge. Die Arbeiten einer Optimierung der Klimaschutzverträge ist damit formell abgeschlossen. Über den Start des zweiten Förderaufrufs entscheidet nun die neue Bundesregierung.

Das Förderprogramm Klimaschutzverträge unterstützt Unternehmen der energieintensiven Industrie, dabei in CO2 neutrale Produktionsanlagen zu investieren. Die Unternehmen werden abgesichert gegen Preisrisiken (Wasserstoff- oder CO2-Zertifikate) und Mehrkosten werden ausgeglichen. Damit schaffen die Klimaschutzverträge zuverlässige Rahmenbedingungen in Deutschland. Unternehmen erhalten Planungssicherheit für Investitionen in klimafreundliche Produktionsprozesse. Im Zuge der Transformation sparen Unternehmen große Mengen an Treibhausgasen ein, und tragen ganz wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschlands bei.


Das Förderprogramm bedient sich eines Auktionsverfahrens. Im Rahmen eines Wettbewerbs entfällt die ansonsten übliche Einzelprüfung der Projekte. Es liegt bei den Unternehmen, ein Angebot abzugeben, das die Umsetzung der neuen Technologien ermöglicht und gleichzeitig im Wettbewerb besteht. Das erste Gebotsverfahren startete am 12. März 2024. Die ersten 15 Klimaschutzverträge wurden dann am 15. Oktober 2024 unterzeichnet. Im Juli 2024 startete dann die Vorbereitung des Verfahrens zur zweiten Runde der Klimaschutzverträge. Parallel zur Auswertung der ersten Runde. Demnach hatten die Unternehmen bis zum 30. September 2024 Zeit, Projektvorhaben für das zweite Gebotsverfahren einzureichen. Dies führte zu 130 Anträgen von Unternehmen aus sieben unterschiedlichen Sektoren. Eine Teilnahme am vorbereitenden Verfahren ist Voraussetzung dafür, am darauffolgenden Gebotsverfahren zugelassen zu werden. Über den Start des zweiten Förderaufrufs entscheidet die neue Bundesregierung.


Mehr Informationen zu den Klimaschutzverträgen sowie zur beihilferechtlichen Genehmigung finden Sie unter https://www.klimaschutzverträge.info

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