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KMU-Innovativ: höhere Förderquote sichern.

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 16. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Sept. 2020

Ab dem 15. September 2020 können Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen mit corona-bedingten Umsatzeinbußen für bestimmte Förderprojekte mehr Fördermittel aus dem Programm Innovationskompetenz (INNO-KOM) beantragen.

Die neue INNO-KOM Richtlinie stärkt die Industrieforschungseinrichtungen in der Krise


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das "FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen-Innovationskompetenz (INNO-KOM)" ausgebaut. Ab dem 15. September 2020 können Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen mit corona-bedingten Umsatzeinbußen für bestimmte Förderprojekte mehr Fördermittel beantragen. Durch die neue INNO-KOMM Richtlinie kann sich der Anteil der Selbstfinanzierung im Einzelfall deutlich verringern. In der Vergangenheit lagt die Eigenfinanzierung durch die gemeinnützigen Forschungsinstitute bei 30 Prozent. Um von den verbesserten Konditionen zu profitieren, müssen die Forschungsinstitute nachweisen, dass sie aufgrund der Covid - 19 - Pandemie außer Stande sind, den Eigenanteil in bisherigem Umfang zu leisten.


Das Programm INNO-KOM fördert vorwettbewerbliche Forschung. Es fördert investive Vorhaben von Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Die Haushaltsmittel wurden für die Industrieforschung um 50 Millionen Euro aufgestockt. So wurden mit dem 2. Nachtragshaushalt - auf Grundlage des Konjunkturpakets vom 3. Juni - die Mittel auf ein Programmvolumen von rund 100 Millionen Euro angehoben.


Eine Erhöhung der Förderquoten für die Jahre 2020 und 2021 können die Institute rückwirkend ab dem 13. März 2020 beantragen. Das gilt für Vorhaben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie noch mindestens drei Monate laufen. Dies gilt auch für Vorhaben, die bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden. (Quelle: PM. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 14. September 2020).


Den Text der neuen Richtlinie finden Sie hier (PDF, 241 KB)

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