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Krankheitsbekämpfung

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 24. Apr. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Juli 2025

Neue Lösungsansätze gesucht.


Mit der Fördermaßnahme werden interdisziplinäre Forschungsverbünde unterstützt, die innovative Ansätze zur Krankheitsbekämpfung entwickeln. Die Ergebnisse sollen eine erhebliche Verbesserung der Prävention, Diagnose oder Behandlung wichtiger Erkrankungen abbilden.

Forscher mit Mikroskop

Gegenstand der Förderung sind interdisziplinäre Arbeitsgruppen (Verbünde), aus unterschiedlichen medizinischen Disziplinen. Den Arbeitsgruppen können Natur-, Sozial-, IT- und Ingenieurwissenschaftler_innen sowie Forschende aus der Psychologie angehören. Als Forschungsaufgabe bedarf es einer bisher ungelösten großen Herausforderung in der Prävention, Diagnostik oder Therapie von Erkrankungen. Die zu untersuchenden Fragestellungen müssen das Potential haben, auf die weitere Forschung prägend einzuwirken. Die interdisziplinären Verbünde verfolgen ein kooperatives und koordiniertes Forschungskonzept. Zudem werden die bestmöglichen, auch neuartigen theoretischen Konzepte, Ansätze, Methoden oder Instrumente eingesetzt. Gefördert werden können alle Schritte der präklinischen und klinischen Forschung, die nötig sind, um neue Ansätze zur Verbesserung der Prävention, Diagnostik und Therapie zu erreichen.


Nicht gefördert werden:


  • Forschung zu Herz Kreislauferkrankungen, Lungenerkrankungen, Diabetes, Infektionen, Krebs, Neurologische Erkrankungen, Psychischen Erkrankungen, seltenen Erkrankungen, Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom, Long-/Post-COVID, Endometriose, Reproduktiver Gesundheit. Bei Kindern und Jugendlichen sind zudem entzündliche und allergische Erkrankungen, Adipositas und metabolische Erkrankungen sowie neurologische Erkrankungen von einer möglichen Förderung ausgeschlossen;

  • konfirmatorische präklinische Studien;

  • interventionelle klinische Studien.


Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Stiftungen, Vereine und Verbände. Erforderlich ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland - zum Zeitpunkt einer möglichen Auszahlung.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wissenschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.


Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.


Verfahren. Das BMBF hat als Projekttäger (PT) beauftragt DLR Projektträger - Bereich Gesundheit - aus Bonn.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen, bis spätestens 4. Juni 2025. Projektskizzen, die den in der Richtlinie dargelgeten Form nicht genügen werden abgelehnt.


In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.


Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung neuer Lösungsansätze für die Krankheitsbekämpfung vom 19. Februar 2026.




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