top of page

Kälte-Klima-Richtlinie tritt in Kraft

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 1. Dez. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Unternehmen, Organisationen und Kommunen können mit der novellierten Kälte-Klima-Richtlinie eine Förderung beantragen. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug- Klimaanlagen in Bussen und Bahnen, wenn darin nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen. Die Richtlinie wurde erweitert, formal gestrafft und hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet. Attraktive Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Bei den stationären Anlagen ist die Förderung wie bisher modular aufgebaut. Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher. Die geförderten Anlagen müssen besonders Energieeffizient sein. Erstmals werden im Bereich des Lebensmittelhandels auch kleine Anlagen, wie zum Beispiel in Dorfläden, gefördert. Wer seine stationäre Kälte- oder Klima-Anlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten eine am Standort vorhandene oder neu errichtete Anlage zur Nutzung regenerativer Energien regelungstechnisch in die Kälteanlage einbindet, kann dafür eine entsprechende Pauschale in Anspruch nehmen.


Von der Förderung könne Unternehmen ebenso profitieren wie Kommunen und andere Organisationen. Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab heute entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektrischen Antragsverfahren. Die mögliche Förderhöhe kann zuvor mit dem bereitgestellten Förderrechner unverbindlich abgeschätzt werden. Informationen zur Kälte-Klima-Richtlinie finden Sie auch auf der BAFA-Homepage. (Quelle: PM. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit, 1. Dezember 2020).































Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Meilenstein für Carbon Management

Zweiter Förderaufruf zum Modul 2 (Carbon Management)der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Dekarbonisierungder Industrie und Carbon Management(Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und

 
 
 
Dekarbonisierung der Industrie

Die Industrie steht vor der größten Herausforderung, dem Weg zur Klimaneutralität. Um diesen Prozess zu beschleunigen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 5. Januar 2026

 
 
 

Kommentare


bottom of page