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  • AutorenbildMichael Handschuh

MARE:N - Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit

Unterwasserlärm im Meer eine Förderinitiative von JPI Oceans.


Eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Nachhaltigkeit (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Forschungsprogramms der Bundesregierung - MAR:EN - Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit.


Die menschliche Aktivität in Meeresräumen und entlang der Küsten führen zu einem Anstieg der vom Menschen verursachten Hintergrundbelastungen. Die zunehmende Lärmbelastung wirkt sich auf komplexe Weise auf die marinen Ökosysteme aus. Die vom Menschen verursachten Lärmemmissionen überlagern die natürlichen Klangmuster der Meere, dadurch wird die natürliche Geräuschkulisse der darin lebenden Tiere in zunehmendem Maße gestört. Die Wahrnehmung, dass Lärm eine ernstzunehmende Bedrohung für die Unterwasserwelt darstellen kann, ist in den letzten Jahren stark gestiegen.


Das übergeordnete Ziel dieser Förderung besteht darin, Forschung zu fördern, die zur Umsetzung der Meeresstrategierichtlinie der Europäischen Union (2008/56/EG; MSRL) zum Erreichen des "Guten ökologischen Zustandes der Meere" beitragen kann. Die Meeresstrategierichtlinie fordert, dass die "Einführung von Energie, einschließlich Unterwasserlärm, auf einem Niveau erfolgt, das die Meeresumwelt nicht nachhaltig beeinflusst.


Die Förderrichtlinie soll zudem die Umsetzung der sieben Ziele der "UN-Dekade" der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2030 (https://www.oceandecade.org/vision-mission/) unterstützen.


Mit dem Programm sollen Optionen und Strategien finanziert werden, die Erkenntnisse zur Minderung des Unterwasserlärms generieren und das generierte Wissen über Transfer- und Kommunikationsformate direkt in Entscheidungs- und Transformationsprozesse der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft überführen. Es soll ein Anreiz bieten, um ermitteln, und qualifizieren zu können, welche Auswirkungen der Unterwasserlärm auf unser Ökosystem hat.


Die Förderrichtlinie adressiert zwei übergeordnete Herausforderungen.


Thema 1 sind die Auswirkungen anthropogener Lärmbelästigungen auf marine Ökosysteme.


Für Messungen und Modelierungen müssen alle akustischen Umgebungskomponenten (Quelle - Medium - Empfänger) betrachtet und Verstanden werden. Die wichtigsten anthropogenen Lärmquellen sind Militärsonare, seismische Vermessungen zur Exploration von Öl- und Gasvorkommen sowie für wissenschaftliche Forschungszwecke, Schiffahrt, Bau, Erhalt und Rückbau maritimer Infrastrukturen sowie Lärmemissionen, die durch Marineübungen und Delaboration von Altmunition entstehen. Das Risiko, das akustische Störungen für Tierpoputaltionen darstellen, hängt von den Eigenschaften der aktustischen Signale (einschließlich der Partikelbewegung), dem jeweiligen Organismus und den Umgebungsbedingungen ab. Um dieser Komplexität Rechnung zu tragen, ist ein systematischer Ansatz wünschenswert. Die Bewertung der Auswirkungen von Unterwasserlärm sollte alle Komponenten des tropischen Netzwerks vom Zooplankton bis zu den Spitzenprädatoren (Fische und Meeressäuger) und deren Populationsdynamiken berücksichtigen und Verbindungen zu Fischereiaktivitäten herstellen.

Als 2. Thema benennt die Richtlinie innovative seismische Quellen als Alternative zur herkömmlichen geophysikalischen Meeresuntersuchungen.

Industrie und Wissenschaft sollten eng zusammenarbeiten, um alternative, leisere Schallquellen mit vergleichbarer Effizienz für die geophysikalische Erkundung zu entwickeln, die gleichzeitig eine geringere Auswirkung auf die Meeresfauna haben. Dazu bedarf es experimenteller wissenschaftlicher Forschung, um die Effizienz und Wirkung alternativer Schallenergie, im Vergleich zu bestehenden seismischen Luftpulsern (Airguns) zu bewerten. Es fehlen immer noch geeignete (nummerische und experimentelle) Vorhersagensinstrumente, um die Erzeugung und Ausbreitung eines allgemeinen Mangels an standardisierten Methoden und Umweltbewertungen vollständig zu reproduzieren. Angesichts eines allgemeinen Mangels an standardisierten Methoden und Messungen besteht ein dringender Bedarf an einem gemeinsamen Rahmen von Messgrößen und Methoden im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Überwachung gemä? MSRL, um ein integriertes europäisches Messnetz einzurichten.


Die eingereichten Projekte müssen mindestens einem der beiden Forschungsthemen zugeordnet werden können. Eine detaillierte Beschreibung und Untersetzung der Themenschwerpunkte kann dem Ausschreibungstext auf der Internetseite http://jpi-oceans.eu/calls entnommen werden.


Antagsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.


Zum Zeitpunkt einer Förderung ist eine Betriebsstätte, Niederlassung (Unternehmen) bzw. eine sonstige Einrichtung in Deutschland erforderlich. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbezogenen Ausgaben erhalten.


Für europäische Forschungsverbünde ist ein Koordinator zu benenne. Diese sollen die Verantwortung übernehmen - für die Ausführung der Forschungsarbeiten während der gesamten Projektlaufzeit. Weitere besondere Zuwendungsvoraussetzungen können bei Interesse dem Ausschreibungstext http://jpi-oceans.eu/calls entnommen werden.


Die Förderung der Förderinitiative Unterwasserlärm im Meer von JPI Oceans erfolgt aus nationalen Mitteln. Die Förderinstitutionen stellen jeweils nationale Mittel für die Antragsteller des eigenen Landes bereit (Fördermethode "virtual common pot").


Die Zuwendungen werden als Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.


Pro europäischem Forschungsverbund stehen 2 Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung. Die Laufzeit beträgt maximal 36 Monate. Für deutsche Projektpartner sind jeweils bis zu 400.000 Euro zuwendungsfähig. Sind mehrere deutsche Partner in einem europäischen Forschungsverbund tätig so beträgt die maximale Fördersumme des BMBF 700.000 Euro. Pro europäischen Forschungsverbund werden maximal zwei deutsche Partner als förderfähig anerkannt. In Thema 2 ist es bei einem europäischen Förderverbund, an dem zwei deutsche Organisationen beteiligt sind, erforderlich, dass mindestens ein deutscher Partner als technologischer Stakeholder (z.B. umsetzende Behörde, Unternehmen, KMU) einzuordnen ist.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig Finanziert werden.


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme wurde das Forschungszentrum Jülich GmbH als Projektträger beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe sind die Vorhabensbeschreibungen in englischer Sprache durch den Koordinator des europäischen Forschungsverbundes bis spätestens 28.Februar 2022, 15.00 Uhr MEZ elektronisch auf der Internetseite https://noiseinthesa-submission.mur.gov.it einzureichen. Für die Einreichung der Vorhabensbeschreibung ist die auf der Internetseite zur Verfügung gestellte Anmeldeplattform des italienischen Ministeriums für Universitäten und Ministerien (MUR) zu nutzen. Nach Abschluss der Einreichungsfrist werden alle Vorhabensbeschreibungen von dem MUR anhand der Auswahlkriterien ( https://noiseinthesa-submission.mur.gov.it ) geprüft. Sodann werden in einer zweiten Verfahrensstufe die Verfasser der positiv bewerteten Vorhabensbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache zu stellen. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, BAnz AT 20.01.2022 B5).



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