Maritime Sicherheit
- Michael Handschuh
- 30. Apr.
- 4 Min. Lesezeit
Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit
Zur Steigerung der Maritimen Sicherheit fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Entwicklung innovativer Echtzeittechnologien in den Bereichen Safety und Security. Eine globale Satelliteninfrastruktur könnte zum Beispiel neue Perspektiven eröffnen. Zudem soll die Fördermaßnahme dazu beitragen, dass Unternehmen und Dienstleister der Informationstechnologie neue Geschäftsfelder in diesem Bereich erschließen können.

Unterstützt werden Unternehmen im Verbund mit Wissenschaft und Forschung die sicherheitsrelevante Echtzeittechnologien entwickeln. Die Echtzeitfähigen maritimen Technologien sollen einen Beitrag dazu leisten, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen. Nutzer sollen dazu befähigt werden, anhand von umfassenden Informationen, situationsbezogene Entscheidungen treffen zu können.
Mögliche Anwendungen sind unter anderen
Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen;
Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten;
Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette;
Sicherheit der maritimen Transportsysteme der Seefahrer und Passagiere;
Mariner Umweltschutz durch Beobachtung und Vermeidung von Unfällen.
Auch im Bereich der e-Navigation, der Erstellung und Interpretation von Lagebildern, der Entwicklung von Assistenzsystemen für eine zukünftige (teil-) autonome Schifffahrt und von Navigationslösungen zur effizienten und sicheren Routenführung sollen innovative Technologien entwickelt werden.
Gefördert werden Projekte aus dem Bereich Forschung und Entwicklung, die sich durch ein hohes wissenschaftliches und technisches Risiko auszeichnen. Förderfähig sind Einzelprojekte sowie Verbundprojekte aus Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Als flankierende Maßnahme können auch Innovationscluster gefördert werden, deren Schwerpunkte die
Beobachtung von Seegebieten und der dortigen Infrastruktur ist.
Für die zuverlässige Bereitstellung sicherheitsrelevanter Informationen werden Systeme und Plattformen zur Fernerkundung benötigt (wasserseitig, landseitig und aus dem Weltraum), mit denen Seegebiete und maritime Infrastrukturen , wie beispielsweise Offshore-Anlagen, Seeverkehrswege etc., über und unter Wasser auch unter schwierigen Umweltbedingungen mit einem möglichst hohen Autonomiegrad und guter Qualität beobachtet werden können. Zudem können technische Herausforderung im Bereich der kooperativen und intelligenten Systeme eine Rolle spielen.
Multisensorielle Datenfusion und integrierte Lagebilderstellung.
Daten und Informationen aus unterschiedlichen Quellen sollen in Echtzeit aufbereitet werden. Die Integrität und Zuverlässigkeit ist sicherzustellen, bevor die Daten fusioniert werden. Ziel ist es ein einheitliches Lagebild zu erreichen, das den Systemen der maritimen Anwender zur Verfügung gestellt werden kann. Weiterzuentwickeln sind Lösungen für typische informationstechnische Problemstellungen aus den Bereichen Big Data Analytics, Cloud Computing, Künstliche Intelligenz - zum Beispiel zur Erkennung und Klassifizierung von Anomalien und Objekten, für maschinelle Risiko-und Gefahrenanalysen.
Dienstbasierte Assistenzsysteme und interagierte Verkehrs- und Transportleitung.
Gesucht werden innovative Methoden und Anwendungen für maritime vernetzte Assistenz- und Autonomiesysteme. Diese sollen sowohl an Bord als auch an Land neue Optionen für einen sicheren und effizienten Seeverkehr ermöglichen. Dazu können Systeme zählen, für die automatisierte Kollisionsvermeidung, Planungs- und Optimierungsmethoden für sicheren Seeverkehr einschließlich Flottenmanagement, präventive Methoden zur Simulation von Gefahrenanlagen oder kooperativ agierende Systeme für die maritime Verkehrsleitung und Navigation. Weitere Forschungsfelder können die Benutzerfreundlichkeit beziehungsweise Mensch-Maschine-Interaktion bei maritimen Assistenzsystemen sein. Ebenso kann durch ein Risikomanagement die Sicherheit und Zuverlässigkeit wassergebundener Transportsysteme verbessert werden.
Online-Zustandsüberwachung bei Schiffen und maritimen Strukturen zur Fernwartung und Intervention.
Die Weiterentwicklung der regelmäßigen oder permanenten Erfassung und automatisierte Echtzeitanalyse des Maschinen- oder Bauwerkzustandes kann dazu beitragen, die Betriebssicherheit maritimer Systeme zu erhöhen. So können Störungen im laufenden Betrieb schnell erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Wartungsintervalle werden optimiert. Schäden an gesellschaftlichen Gütern und der Umwelt lassen sich durch eine frühzeitige Erkennung und Verhinderung von möglichen Havarien reduzieren. Herausforderungen bei der Konzeption von hocheffizienten Sicherheitssystemen stellen die Entwicklung autonomer Sensorik dar. Insbesondere bei deren Energieversorgung, der Kommunikation und der Datenübertragung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ausdrücklich erwünscht sind Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-Ups. Antragsberechtigt sind auch Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Länder grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben und Kosten bewilligt werden.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt. Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen im Bereich der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit ist eine Vollfinanzierung möglich. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss bereitgestellt. Bemessungsgrundlage für die beihilfefähigen Ausgaben/Kosten und die Bemessung der jeweiligen Beihilfeintensität der Beihilfegrenzen gelten je nach Fördergrundlage die Regelungen der AGVO (Artikel. 4, 25, 26, 27, 28 und 29 AGVO). Entprechend dieser Regelung ergeben sich für die Grundlagenforschung 100 %, für industrielle Forschung bis zu 80 % für kleine Unternehmen, bis zu 50 % für mittlere Unternehmen sowie bis zu 40 Prozent für große Unternehmen.
Die nach dieser Richtlinie gewährten Forderungen können mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, sofern diese Maßnahmen unterschiedlich bestimmbare Kosten treffen.
Antragsverfahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Das Verfahren beginnt mit der Vorlage einer Projektskizze. Wird die Projektskizze als förderfähig bewertet, so erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel eine Empfehlung zur Antragstellung. In der ersten Verfahrensstufe müssen dem Projektträger (Forschungszentrum Jülich, Marine und Maritime Forschung, Geowissenschaften und Schifffahrt (MGS) Projektskizzen in elektronischer Form über "easy-online" eingereicht werden.
Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigen Projekts mit dem EU-Forschungsprogramm vertraut machen. Sie müssen prüfen, ob für das Projekt eine EU Förderung möglich ist.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Förderrichtlinie - Echtzeittechnologie für die Maritime Sicherheit vom 8. April 2025, BAanz AT 29.04. 2025 B 1.
Bild. Niklas 9416, Pixbay, 30. April 2025.
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