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  • AutorenbildMichael Handschuh

mFUND


Die Förderrichtlinie "mFund - Dritter Aufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen "kleine Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien" (Förderlinie 1) vom 21. November 2022 (BAnz AT 29.11.2022 B4 wurde geändert.


  1. Nummer 1 "Förderzweck und Fördergegenstand" wurde wie folgt geändert:

  2. Nummer 4 "Hinweise zur Antragstellung und Verfahren wurde wie folgt geändert:

 

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, mFund Änderung des dritten Aufrufs zur Einreichung von Skizzen im Rahmen "kleiner Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1); BAnz AT 29.12.2023 B 3



Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den zweiten Aufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen "kleiner Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien sowie Mikroprojekten" aufgerufen.


Nach eigenen Angaben verfügt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die nachgelagerten Behörden über umfangreiche Datenbestände. Die Datenbestände umfassen Daten aus den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Umwelt, Klima und Wetter sowie Fachdaten für die jeweiligen Verkehrsträger. Im Jahr 2016 hat das BMDV das Förderprogramm mFUND aufgelegt, um diesen Datenschatz zu heben. Die aktuell gültige Förderrichtlinie mFund vom 15. September 2021 (BAnz AT 09.02.2022 B6), die durch die Bekanntmachung vom 2. Februar 2022 (BAnz AT 09.02.2022) geändert worden ist, trat zum 1. Oktober 2021 in Kraft.


Das Ziel des Förderprogramms besteht darin, im Rahmen eines Open Data-Ansatzes allen interessierten Akteuren und Akteurinnen einen breiten Zugang zu den Daten des BMDV und seines Geschäftsbereichs zu geben. Außerdem soll durch eine finanzielle Förderung aktiv die Entwicklung praxisnaher Anwendungen für innovative Datennutzungen angestoßen werden. Seit Programmbeginn wurden mehr als 370 Projekte zur Förderung ausgewählt. Kurzbeschreibungen zu Projekten finden Sie auf https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/mFund/Ueberblick/ueberblick.html


Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs für die Förderlinie 1 können Projektskizzen in zwei Kategorien eingereicht werden: Kategorie A umfasst Mikroprojekte zur Erforschung und schnellen Entwicklung konkreter datenbasierter Lösungsansätzen in der Mobilität 4.o. Kategorie B umfasst kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits- und Vorstudien mit einem ausgeprägten Bezug zu Mobildaten.


Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Antragsteller müssen einen Sitz in Deutschland bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz unterhalten.


Art und Umfang der Förderung. Der Fördergeber unterstützt die ausgewählten Projekte, durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung, die Bereitstellung von Daten sowie die Vernetzung der Programmakteure.


Die Bewilligungsbehörde entscheidet in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßen Ermessen über die Fördersumme und -intensität. Die Fördermittel werden im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt.


Projektideen können in zwei Kategorien eingereicht werden:


Kategorie A. Mikroprojekte in Form von Einzelvorhaben bis zu 50.000 Euro Förderung und einer maximalen Projektlaufzeit von sechs Monaten. Eingereicht werden können kleine, möglichst praxisnahe Projektvorschläge für die Mobilität 4.0, die unmittelbare Bedarfe adressieren.


Kategorie B. Einzel- oder Verbundprojekte in Form von kleinen Forschungs- und Entwicklungsprojekten, Machbarkeits- oder Vorstudien mit einer maximalen Projektlaufzeit von 18 Monaten sowie einer Verbundförderung von bis zu 200.000 Euro. Projektvorschläge von kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) bzw. Konsortien, die mindestens ein KMU/Startup umfassen, werden prioritär berücksichtigt.


Grundsätzlich wird von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Eigenanteil von 50 Prozent der Gesamtkosten vorausgesetzt. Für KMU sind Zuschläge zur Förderung entsprechend der AGVO möglich.


Antragstellung. Für alle Projekte gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. Die Einreichung einer Projektskizze ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufforderung zur Einreichung eines formalen Förderantrags.


Das Auswahlverfahren erfolgt laufend im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Gutachtersitzungen. Projektskizzen können bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.

Projektträger ist die TÜV Rheinland Consulting GmbH/VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. (Quelle: Bundesministerium der Justiz, BAnz AT 28.03.2022 B 3).

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