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  • AutorenbildMichael Handschuh

Millionen Beihilfe für deutsche Fischer

Aktualisiert: 9. Dez. 2022

EU-Kommission genehmigt Millionen Beihilfe für deutsche Fischer.


Deutschland darf mit 12 Millionen Euro Beihilfen, den vom Brexit betroffenen Fischerei Sektor unterstützen. Dies hat die Europäische Kommission im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Verursacht durch den Brexit erlitten Schiffseigner - durch eine vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit zwischen 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 - Verluste. Schiffseigner, die in Deutschland registriert sind, erhalten nun Beihilfen in Form von Direktzuschüssen.


Demnach entspricht die Höhe der Beihilfen den Ausgaben, die während der Stilllegung für die Fischereifahrzeuge angefallen sind. Dazu gehören insbesondere die Personalkosten und Versicherungen sowie die Hafengebühren und Abschreibungen. Die Regelung hat eine Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2022.


Die Beihilfen werden aus der Brexit-Anpassungsreserve finanziert. Diese wurde eingerichtet, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Brexit abzufedern. Die Kommission hat die Regelung auf der Grundlage von Art. 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Regelung "eine Wirtschaftstätigkeit fördert, und die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft".(Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, PM. 27.10.2022).



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