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Mittelstand trifft Start-ups

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 8. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Der neue Innovationsgutschein


Ziel des Programms ist es, die Hürden für Kooperationen zwischen etablierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und jungen Start-ups zu senken. Der Fokus liegt darauf, innovative Lösungen von Start-ups in den Mittelstand zu bringen - sei es zur Optimierung interner Prozesse oder zur Entwicklung neuer Produkte.


Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung

  • Förderhöhe: Ein Zuschuss bis zu 20.000 Euro.

  • Fördersatz: Das Land Baden-Württemberg übernimmt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (Anteilsfinanzierung).

  • Antragsberechtigt: KMU mit Sitz in Baden-Württemberg die:

    • Maximal 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.

    • Einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro aufweisen.

  • Was wird gefördert?

    • Der Erwerb von innovativen Produkten oder Dienstleistungen direkt von Start-ups.

    • Vorhaben können "nach innen" gerichtet sein (z.B. Prozessinnovation durch KI eines Start-ups) oder "nach außen" (gemeinsame Entwicklung neuer Services).


Warum ist das neu?

Bisher waren viele Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg auf Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitende begrenzt. Die neue Linie "Mittelstand trifft Start-up" weitet den Kreis auf Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitende aus, um auch dem größeren Mittelstand den Zugang zu Start-up-Innovationen zu erleichtern.


Antragstellung

Die Anträge können seit Januar 2026 online über das Förderportal der L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) gestellt werden. Das Verfahren ist - wie bei Innovationsgutscheinen üblich - vergleichsweise unbürokratisch gestaltet.

Fazit: Dieser Gutschein ist das perfekte Werkzeug für Mittelständler, die keine eigene Forschungsabteilung haben, aber von der Geschwindigkeit und den digitalen Lösungen der Start-up-Szene profitieren wollen. Es verringert das finanzielle Risiko beim Testen neuer Technologien erheblich.


Weitere Informationen finden Sie hier.

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