Mittelstand trifft Start-ups
- Michael Handschuh

- vor 6 Tagen
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Der neue Innovationsgutschein
Ziel des Programms ist es, die Hürden für Kooperationen zwischen etablierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und jungen Start-ups zu senken. Der Fokus liegt darauf, innovative Lösungen von Start-ups in den Mittelstand zu bringen - sei es zur Optimierung interner Prozesse oder zur Entwicklung neuer Produkte.

Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung
Förderhöhe: Ein Zuschuss bis zu 20.000 Euro.
Fördersatz: Das Land Baden-Württemberg übernimmt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (Anteilsfinanzierung).
Antragsberechtigt: KMU mit Sitz in Baden-Württemberg die:
Maximal 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.
Einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von max. 43 Mio. Euro aufweisen.
Was wird gefördert?
Der Erwerb von innovativen Produkten oder Dienstleistungen direkt von Start-ups.
Vorhaben können "nach innen" gerichtet sein (z.B. Prozessinnovation durch KI eines Start-ups) oder "nach außen" (gemeinsame Entwicklung neuer Services).
Warum ist das neu?
Bisher waren viele Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg auf Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitende begrenzt. Die neue Linie "Mittelstand trifft Start-up" weitet den Kreis auf Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitende aus, um auch dem größeren Mittelstand den Zugang zu Start-up-Innovationen zu erleichtern.
Antragstellung
Die Anträge können seit Januar 2026 online über das Förderportal der L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) gestellt werden. Das Verfahren ist - wie bei Innovationsgutscheinen üblich - vergleichsweise unbürokratisch gestaltet.
Fazit: Dieser Gutschein ist das perfekte Werkzeug für Mittelständler, die keine eigene Forschungsabteilung haben, aber von der Geschwindigkeit und den digitalen Lösungen der Start-up-Szene profitieren wollen. Es verringert das finanzielle Risiko beim Testen neuer Technologien erheblich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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