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Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 1. Aug. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Für das Jahr 2023 hat das Bundeskabinett am 27. Juli 2022 den Entwurf des ERP - Wirtschaftsplangesetztes für 2023 beschlossen. Demnach können kleine und mittlere Unternehmen auf dieser Grundlage im Jahr 2023 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von fast 10 Mrd. Euro erhalten. Damit steht ein qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP - Sondervermögen zur Verfügung.

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Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital gehören zu einem der wichtigsten Instrumente der deutschen Wirtschaftsförderung. Durch die Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsfinanzierung von ERP - Sondervermögen und KfW zu Beginn des Jahres werden kleine und mittlere Unternehmen unabhängig vom Alter d.h. nicht nur Gründungen, finanziert. Damit profitiert eine sehr viel breitere Zielgruppe von Unternehmen von den ERP - Förderkrediten, die von der KfW angeboten werden.


Die Finanzierungsförderangebote des ERP - Sondervermögens liefern einen wichtigen Beitrag, um die Investitionstätigkeit des deutschen Mittelstandes anzuschieben und die Wettbewerbsfähigkeit durch Zukunftsinvestitionen zu stärken. Die Förderschwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierung, mit besonders günstigen Konditionen für strukturschwache Regionen, Innovationsförderung einschließlich Digitalisierung. Exportfinanzierung und der Bereitstellung von Beteiligungskapital. (Quelle: PM. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 27.07.2022).

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