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  • AutorenbildMichael Handschuh

Neue Corona -Hilfe

Viele Selbständige und Vereine sind wirtschaftlich ausgedünnt. Eine Folge der Kontaktbeschränkungen aus dem Frühjahr. Nun werden erneut kurzfristig Hilfen bereitgestellt "die über die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinaus gehen sollen" so Bundesminister für Wirtschaft und Energie Altmaier.

Mit der neuerlichen Wirtschaftshilfe (10 Mrd. Euro) des Bundes soll jenen Betroffenen geholfen werden, deren Betrieb nun "temporär" geschlossen wird. Damit zählen Vereine, Betriebe, Unternehmen und Selbständige zum Kreis der Antragsberechtigten. Unterstützungsmaßnahmen für indirekt von der Schließung betroffenen Unternehmen will die Bundesregierung zeitnah klären.


Die Hilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent bei bis zu 50 Mitarbeiter*innen. Berechnungsgrundlage ist der Umsatz aus November 2019. Damit sollen insbesondere die Fixkosten während der Schließung abdeckt werden. Bei größeren Unternehmen bestimmt sich die Kostenpauschale nach dem Beihilferecht der Europäischen Union. Dieses gibt bestimmte Grenzen vor. Daher werden die entsprechenden Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt. Die Wirtschaftshilfe wird dabei mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie Beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus Überbrückungshilfe verrechnet.


Für Unternehmen, die nach dem November 2019 gegründet wurden, wird als Rechenbasis der Umsatz von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Jahresumsatz von 2019 zugrunde legen.


Die Voraussetzungen zur Beantragung und die effiziente Bearbeitung der Hilfen will das BMWi schnellst möglich realisieren. Derzeit wird auch die Möglichkeit einer Abschlagszahlung geprüft. Voraussichtlich können die Anträge über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.


Gleichzeitig wird interessierten kleinen Unternehmen eine zusätzliche Hilfe über Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt. Der KfW Schnellkredit gilt als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand während der Krise. Er soll nun auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten offenstehen.


Der KfW-Schnellkredit mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro, abhängig vom im Jahr 2019 erzielten Umsatz ist über die Hausbank zu beantragen. Der Bund übernimmt das vollständige Risiko und stellt die Hausbank von der Haftung frei.


Zudem wird die Überbrückungshilfe an die veränderte Situation angepasst. Die Überbrückungshilfe wird für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erwartet in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen des Geschäftsbetriebs. Es ist also fraglich, ob die Einschränkungen im Dezember enden.


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