top of page
  • AutorenbildMichael Handschuh

Photovoltaik über Parkplätzen

Erneuerbare Energie für Baden-Württemberg.


Die Grün geführte Landesregierung von Baden-Württemberg fördert die Installation von Photovoltaik - Anlagen über Parkplätzen, mit einem Zuschuss. Mindestens 35 Auto - Stellplätze sollen pro Antrag überdacht werden. In einem ersten Schritt stehen 2,5 Millionen Euro bereit. Das Förderprogramm soll weiterentwickelt werden, im Laufe des Jahres. Weitere Förderbereich sollen hinzukommen.

Das Programm gliedert sich in zwei Förderbausteine.


Förderbaustein A unterstützt Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von bestehenden Parkplätzen.


Baustein A fördert die Investition in eine Überdachung bestehender Auto - Parkplätze mit Photovoltaik - Anlagen. Voraussetzung der Förderung ist, dass die Anlage neu errichtet wird und die Größe von mindestens 35 Stellplätzen überdeckt. Selbstverständlich ist, dass die Anlage Energie einspeisen muss.


Gegenstand der Förderung ist die Investitionen in eine Überdachung der Parkplätze. Dazu können zum Beispiel, die Aufständerung, Stützpfeiler oder Fundamente gehören. Die technische Ausstattung wie Wechselrichter oder Netzanschluss als auch die Photovoltaik - Anlage selbst, sind Gegenstand der Förderung.


Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts. Ebenso können juristische Personen des öffentlichen Rechts Förderanträge stellen. Zudem sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen antragsberechtigt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss beträgt bis zu maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Deren Höhe ist nachzuweisen. Die Obergrenze der Förderung ist abhängig von der installierten Leistung. Grundsätzlich darf mit dem Projekt nicht begonnen werden, bevor ein positiver Bescheid zum Antrag vorliegt.


Antragsberechtigt ist nur der Bauherr und spätere Betreiber der Anlage. Die Anlage muss mindestens drei Jahre betrieben werden. In dieser Zeit darf sie nicht verkauft werden. Bestandteil eines Zuwendungsvertrages sind grundsätzlich die Verwendungsrichtlinien des KIT bzw. bei kommunalen Gebietskörperschaften den ANBest-K in der aktuellen Fassung soweit die Förderrichtlinie nicht abweichende Regelungen enthält.


Förderbaustein B unterstützt die Konzeptentwicklung für den Ausbau von Parkplatzüberdachungen mit Photovoltaik.


Baustein B fördert Konzepte in der Region, die unter Einbeziehung der Kommunen, Landkreise, Verkehrsbetriebe und weiterer Akteure erstellt werden. Ziel der Konzepte muss die Überdachung von Parkplatzflächen mit Photovoltaik sein. Zudem werden Maßnahmen bezuschusst, die zur Motivation von Akteuren beitragen. Dazu zählt zum Beispiel Personal, das Informationen erarbeiten und verbreitet.


Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts. Juristische Personen des öffentlichen Rechts dürfen Anträge einreichen. Genauso Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungs-einrichtungen. Der Zuschuss wird im Wege der Projektförderung gewährt. Grundlage für die Anteilsfinanzierung sind die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese sind nachzuweisen. Für jedes Konzept stellt die Landesregierung Fördergelder in Höhe von maximal 100.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe des Zuschusses ist begrenzt, auf maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Förderquote von 100 Prozent können Organisationen erhalten, die keiner wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen.


In jedem Fall müssen Unternehmen und juristische Personen des privaten Rechts eine De-minimis-Erklärung abgeben. Bei allen Projekten ist dem Aspekt der Ressourcenschonung Rechnung zu tragen.


Der Umfang des Projekts ist im Antrag abzubilden. Die Erreichung des Projekts muss eindeutig nachgewiesen werden. Eine Kombination der beiden Bausteine ist nicht möglich. Als Zeitpunkt der Projektrealisierung sieht der Projektträger - 2023 als Anfangszeitpunkt und den 30.11.2024 als Endpunkt vor. Unteraufträge dürfen für maximal 40 Prozent des beantragten Fördervolumens vergeben werden. Anträge können für beide Förderbausteine bis zum 22. Mai 2023 (Stichtag) - beim Projekträger Karlsruhe (PTKA) eingereicht werden. Wir empfehlen schnell Anträge einzureichen.

 

Quelle: Part of the Länd, PM. Erneuerbare Energien, 30.03.2023.



























k




bottom of page