top of page
AutorenbildMichael Handschuh

Quantencomputing Test- und Beratungszentren

Außerhalb akademischer Einrichtungen mangelt es Anwendern des Quantencomputing an Zugangsmöglichkeiten zu Rechnerzeit an Quantencomputern. Möglichkeiten des Zugangs gibt es meist nur im Rahmen mehrjähriger Forschungsprojekte. Dies stellt eine wesentliche Schranke dar, um sich mit den typischen Fragestellungen des Quantencomputing zu beschäftigen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit der Fördermaßnahme das Ziel, niederschwellige Möglichkeiten für unternehmerische oder industrielle Anwender*innen des Quantencomputing zu schaffen.

Computer inneres

Gegenstand einer möglichen Förderung ist der Aufbau von Test- und Beratungszentren, die direkten Zugang zu Rechenzeit auf Quantencomputer - Systemen für unternehmerische Forschungsfragen zur Verfügung stellen. Die Test- und Beratungsstellen sollen primär eigene, bereits vorhandenen Quantencomputer anbieten. Erforderlich ist die Schaffung einfacher Zugangsmodelle zu Quantencomputern von nationalen und internationalen Anbietern via Remote-Zugriff. Eine direkte Förderung erhalten Einzel- oder Verbundvorhaben mit bis zu zwei Zuwendungsempfängern. Gegenstand der Förderung sind personelle als auch infrastrukturelle Ressourcen für die wissenschaftlich-technische Beratung der forschenden Wirtschaft sowie die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Aufgaben bezüglich des Hardware-Zugangs. Im Rahmen der Vorhaben sollen Testzentren realisiert werden, die innerhalb der Projektlaufzeit mehrere zeitlich überschaubare Kurzprojekte - mit verschiedenen Anwendern aus der Wirtschaft durchführen und diese zu Möglichkeiten und aktuellen Grenzen des Quantencomputing beraten.


Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Potenzielle Projekte oder Verbünde aus zwei Partnern, die aus Rechenzentren oder Forschungseinrichtungen bestehen. Hierbei müssen die Zuwendungsempfänger zuverlässigen Zugang zu eigenen stabilen Quantencomputern haben oder einen Cloud-Zugang Dritter vermitteln. Das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) zum Zeitpunkt einer möglichen Auszahlung in Deutschland ist erforderlich.


Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben/Kosten erhalten.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Zuwendungen werden im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Je nach projektspezifischem Bedarf wird die Förderung für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt. Eine Meilensteinprüfung nach der Hälfte der Projektlaufzeit ist vorgesehen. Im Anschluss wird über die Fortführung des Vorhabens entschieden.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen (EU-Kommission Abl. 2016 C 262 v. 16.7.2016 S.1) sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.


Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, die während des Förderzeitraums dazu dienen den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich, zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch gehen.


Verfahren. Das BMBF hat mit der Abwicklung der Fördermaßnahme als Projektträger die VDI Technologiezentrum GmbH - Projektträger Quantensysteme - betraut. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. November 2024 Projektskizzen vorzulegen. In elektronischer Form. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem angegebenen Stichtag beim Projektträger eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Entsprechend den in der Förderrichtlinie angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden, die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wir den Interessenten schriftlich mitgeteilt. In der zweiten Verfahrensstufe werden dann die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Quantencomputing Test- und Beratungszentren vom 4. September 2024.

Comments


bottom of page