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  • AutorenbildMichael Handschuh

REACT with impact - Förderung des Sozialunternehmertums

Antragsberechtigt: gemeinwohlorientierte KMU.


Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der globalen, gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Innovative und wettbewerbsfähige Kleinunternehmen (KMU) sind krisenfester. KMU können ihre Zukunft aktiv gestalten. Ziel dieses Förderprogramms ist die Stabilisierung und Professionalisierung gemeinwohlorientierter KMU und Start-ups. Sie sind wichtige Impulsgeber in Fragen des Klima- und Umweltschutzes, des Ressourcenmanagements, der gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligter Gruppen sowie der Integration. Sie orientieren sich nicht nur an dem do-no-harm-Prinzip sondern richten ihre Unternehmensziele entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele (Substainable Development Goals, SDG) der VN-Agenda 2030 aus.

Das Förderprogramm "REACT with impact - Förderung des Sozialunternehmertums" fördert individuell durchgeführte Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen in gemeinwohlorientierten Unternehmungen. Themen können, finanzielle, digitale sowie organisatorische oder sonstige wirtschaftliche Fragen der Unternehmensführung sein. Die Beratungsleistungen erfolgen durch Beratungsunternehmen, die beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz registriert sind.


Die Förderung erfolgt in zwei Modulen.

Gemeinwohlorientierte KMU und Gemeinwohlorientierte Start-ups.


"Gemeinwohlorientierte KMU"


Für Maßnahmen, die zu einer Verbesserung von Geschäftsmodellen oder bestehenden Arbeits- und Geschäftsabläufe führen, können gemeinwohlorientierte KMU, Beratungsunternehmen beauftragen. Die Unternehmen müssen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klima registriert sein. Nach einer Potentialanalyse, die nicht Gegenstand der Förderung ist, soll der erforderliche Unterstützungsbedarf identifiziert, und konkretisiert werden. Gegenstand der Förderung ist die sich anschließende, individuelle Prozessbegleitung zur Umsetzung der identifizierten Maßnahmen. In diesem Zug solle insbesondere der Einsatz von Digitalisierungsmaßnahmen in den Bereichen Vertrieb, Online-Marketing, virtuelle Kommuniktion, Optimierung von Prozessen zur Erstellung von Produkten und Dienstleistungen, Datenschutz und Datensicherheit sowie Wissensmanagement geprüft werden. Ebenso kann die Verbesserung unternehmerischer Kompetenzen das mögliche Ziel einer Förderung sein. Ebenso sind Qualifizierungsmaßnahmen von Beschäftigten ein möglicher Inhalt einer Förderung, wenn sie dazu dienen, Veränderungsprozesse im Unternehmen umzusetzen und dauerhaft zu verankern. Die Richtlinie nennt als Beispiele: Qualifizierungsmaßnahmen zur Umsetzung digitaler Strategien, Verbesserung der Kompetenzen in den Bereichen agiles Arbeiten, IT-Anwendungen, Datensicherheit und Datenschutz, sowie Vertrieb und Marketing als auch kaufmännische Kenntnisse und Fähigkeiten. Für die Qualifizierungsmaßnahmen können auch externe Angebote in Anspruch genommen werden.


Eine Verankerung von Methoden zur Wirkungsmessung der geförderten Beratungs- und Unterstützungsleistung wird bei einer Förderung erwartet. Dadurch soll dem KMU ermöglicht werden, die gesellschaftlichen Wirkungen ihrer Tätigkeit sichtbar und nachvollziehbar zu machen.


"Gemeinwohlorientierte Start-ups"


Im diesem Modul erhalten junge wachstumsorientierte Unternehmen bedarfsorientierte Unterstützung sowie eine anschließende Prozessbegleitung zur Überprüfung und Präzisierung ihres Geschäftsmodells. Dazu gehört auch die Entwicklung unternehmerischer Kompetenzen zur Befähigung eines dauerhaften unternehmerischen Wachstums. Ziel sollte ein langfristiges finanziell tragfähiges Geschäftsmodell sein, das das Investment Readiness stärkt, und so die Möglichkeit verbessert, externe Finanzierungen einzuwerben.


Die Identifikation möglicher Beratungs- und Unterstützungsbereiche soll mittels einer Potentialanalyse (die nicht Gegenstand der Förderung ist) identifiziert werden. Als Ergebnis sollen konkrete Handlungsmaßnahmen definiert werden. Eine daran anschließende Prozessbegleitung (Beratungsunternehmen) zur Implementierung der erforderlichen Maßnahmen wird mit dieser Förderrichtlinie gefördert. Die Start-ups sollen befähigt werden, ihr Geschäftsmodell und ihre Umsätze langfristig auszubauen. Der gesellschaftliche Beitrag eines gemeinwohlorientierten Start-ups und dessen Ausmaß ist für viele externe Geldgeber_innen eine wichtige Basis für ihre Finanzentscheidungen. Daher ist die Vermittlung und Verankerung von Methoden zur quantitativen Wirkungsmessung ein verpflichtender Bestandteil einer geförderten Beratungs. ud Unterstützungsleistung. Dem Start-up soll ermöglicht werden, die gesellschaftliche Wirkung ihres Tuns messbar und nachvollziehbar zu machen.


Eine mögliche Förderung projektbezogener Coaching-Leistungen, die die Fähigkeit zur Einwerbung externer Finanzmittel erhöhen (z.B. Pitch-Trainings, Präsentations- und Stimmtraining) können Bestandteil einer möglichen Förderung sein, wenn sie durch registrierte Beratungsunternehmen erbracht wird.


Antragsberechtigt sind gemeinwohlorientierte Unternehmen, die die Kriterien der EU-KMU-Definition und der "Social Business Initiative" der Europäischen Kommission erfüllen. Das KMU ist dazu verpflichtet, der Bewilligungsstelle einen Nachweis zum Sozialunternehmen sowie eine KMU Erklärung bei Antragstellung vorzulegen.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Dauer der geförderten Maßnahme soll grundsätzlich einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten.


Die Förderquote beträgt grundsätzlich 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gemeinwohlorientierte Unternehmen, in denen bei Antragstellung mindestens die hälfte der geschäftsführenden Gesellschafter_innen mindestens ein Kind haben, ist eine Förderquote von 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.


Höhe der Förderung. Für einen Beratungstag durch ein Beratungsunternehmen oder einen sachverständigen Dritten sind Ausgaben bis maximal 1.400 Euro förderfähig. Damit sind auch die Vor- und Nacharbeiten abgegolten ebenso der Reiseaufwand.


Zuwendungsfähige Ausgaben. In beiden Modulen sind mindestens 10 und insgesamt bis zu 35 Beratertage förderfähig. Davon müssen mindestens 50 % der Beratertage durch das Beratungsunternehmen erbracht werden. In Modul A und B sind zusätzlich Qualifizierungsleistungen in Höhe von bis zu 5.500 Euro förderfähig. Modul B beinhaltet damit auch die Aufwendungen für Coaching-Leistungen.


Verfahren. Das antragsberechtigte gemeinwohlorientierte Unternehmen beauftragt selbständig ein von der Bewilligungsstelle registriertes Unternehmen Für die Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Eine Übersicht über registrierte Beratungsunternehmen, Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse des Projektträgers IBYKUS abgerufen werden. Die formale Antragstellung mit Erfassung der notwendigen Daten erfolgt ausschließlich durch das registrierte Beratungsunternehmen. Die Richtlinie gilt für Beratungen und Unterstützungsleistungen, deren vollständige Verwendungsnachweise bis zum 1. Dezember 2023 eingereicht wurden.

 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Förderrichtlinie "REACT with impact - Förderung des Sozialunternehmertums", BAnz AT 01.02.2023 B2.











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