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  • AutorenbildMichael Handschuh

Rekapitalisierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen

Der Bund stärkt die Rekapitalisierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen während der Corona-Krise. Die bestehenden Beteiligungsangebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) wurden vom Bund in Kooperation mit den Ländern deutlich ausgebaut. Damit wird das Ziel verfolgt die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken.

Dies wird durch erhebliche Erleichterungen für die Übernahme von Beteiligungen durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften möglich.


Kleine und mittelständische Unternehmen können so gezielt ihre Eigenkapitalbasis erhöhen. Das ist neben den umfassenden Liquiditätshilfen des Bundes eine wichtige Hilfe, um nicht in die Situation einer Überschuldung zu geraten.


Mittelständische Beteiligungsgesellschaften bieten Beteiligungskapital als eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Bankkredit an. In Form einer stillen Beteiligung lässt sich so die Eigenkapitalquote erhöhen. Damit werden die Bilanzrelationen von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen verbessert. Die Eigenkapital-stärkende Wirkung, das Kurzarbeitergeld sowie die Überbrückungshilfen über die Säule II des Start-up-Programms besteht nun insgesamt eine breite Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wenn das Geld fliest!


Die Maßnahmen im Einzelnen:


Damit der durch die Corona Krise bedingte Eigenkapitalverzehr kompensiert werden kann, werden temporär folgende Maßnahmen umgesetzt.


a. Die bisherige Regelobergrenze für stille Beteiligungen wird von 1 Million Euro auf 2,5 Millionen Euro erweitert, das bisher in der Entscheidung notwendige Zustimmungserfordernis bei Überschreitung des bisherigen Regelbetrages durch den Bund entfällt.


b. Die Verwendung der über Beteiligungskapital bereitgestellten Mittel ist flexibel für jeglichen Finanzierungsbedarf möglich, zum Beispiel auch für Betriebsmittelfinanzierung.


c. Durch erhöhte Rückgarantie von Bund und Land gegenüber der Bürgschaftsbanken reduzieren sich das Eigenrisiko der MBGen, was eine aktive Förderung mittelständischer Unternehmen mit Eigenkapital ermöglicht.


d. Die Kombination mit anderen Hilfsprogrammen soll ausdrücklich erlaubt sein, insbesondere auch mit dem KfW-Schnellkredit.


Auf den Homepages der mittelständischen Beteiligungsgesellschaften können sich Interessierte informieren. Eine Übersicht findet sich unter www.vdb-info.de/mitglieder .


Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines entsprechenden Business Cases.


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