top of page
  • AutorenbildMichael Handschuh

Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Deutschland kann Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fördern.


Die deutsche Beihilferegelung enthält 1,8 Mrd. Euro für den Ausbau einer Schellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Dies hat die Europäische Kommission genehmigt. Mit der von Deutschland angemeldeten Regelung soll das "Deutschlandnetz" ein Schnellladenetz für Elektrofahrzeuge in Deutschland errichtet und gefördert werden.


Die Maßnahme sieht die Errichtung von 8500 Schnellladpunkten vor, an denen es möglich sein wird, Elektrofahrzeuge innerhalb von 15 bis 30 Minuten aufzuladen. Betroffen sind etwa 900 Standorte in Deutschland. Die bisher über keine Schnellladepunkte verfügen, oder die vorhandenen Ladepunkte nicht ausreichen.


Die Beihilfen sollen in Form von direkten Zuschüssen und laufenden Zahlungen zur Deckung eines Teils der Betriebskosten gewährt werden. Empfänger der Beihilfen können Unternehmen mit Erfahrung in der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastrukturen sein. Diese sollen im Rahmen einer Ausschreibung priorisiert und ausgewählt werden.


Die Beihilfe wurde von der Europäischen Kommission nach den EU-Beihilfenvorschriften geprüft. Insbesondere der Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern.


Bei der Prüfung kam die Kommission zu folgendem Ergebnis.


Die Maßnahme trägt zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des Pakets Fit für 55 der Kommission bei.


Desweiteren ist die Regelung erforderlich und geeignet, um den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in großem Maßstab voranzutreiben. Außerdem hat die Maßnahme einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger die vorgesehenen Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würden. Insbesondere hat Deutschland ausreichende Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU haben wird. Die Regelung steht allen in dem Wirtschaftszweig tätigen Unternehmen offen. Die Beihilfeempfänger werden in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Die deutschen Behörden werden sicherstellen, dass die erhobenen Preise vergleichbar sind, die bei ähnlichen Infrastrukturpojekten verlangt werden. Aus diesen Gründen wurde das Vorhaben von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.


In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022 wird dargelegt, wie die Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen prüft. Die Leitlinien von 2022 sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele der EU zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrung des Wettbewerbs im Binnenmarkt zu erreichen.


 

Quelle: PM. 14. Dezember 2022, Europäische Kommission, Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt mit 1,8 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.




bottom of page