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  • AutorenbildMichael Handschuh

Sofortbürgschaft für Kleinstunternehmen

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg steht als verlässlicher Partner an der Seite von über 400000 Kleinstbetrieben in Baden-Württemberg. Dazu zählen Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeiter*innen. Mit den Sofortbürgschaften schließt die Bank die bestehende Förderlücke des Bundes.

Ab sofort können Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeiter*innen eine 90- oder 100 prozentige Sofortbürgschaft erhalten.


Aktuell gibt es zwei Wege zur Bürgschaft.


Zum einen über das Finanzierungsportal ermoeglicher.de. Über das Portal kann Unternehmer*in eine 90- prozentige Bürgschaft für einen Kredit von bis zu 250000 Euro beantragen. Eine Erhöhung auf 100 Prozent ist möglich.


Der zweite Weg führt wie gewohnt über die Hausbank. Bei ihr kann eine 90-prozentige Bürgschaft für ein Darlehen von bis zu max. 125000 Euro beantragt werden. Auf Wunsch kann auch hier die Bürgschaft auf 100 Prozent aufgestockt werden.


Beide Varianten bieten attraktive Gesamtkonditionen. Die Gesamtbelastung liegt bei 2,35 % p.a.. Darin sind die Kosten für die Absicherung der Bürgschaft enthalten. Die Bürgschaftsbank verspricht eine Zusage innerhalb von 48 Stunden. Das Programm läuft bis zum 31.12.2020.


Ermittlung der Mitarbeiterzahl

Grundlage für die Antragstellung sind alle Mitarbeiter*innen die zum 31.12.2019 einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen hatten. Dazu zählen auch Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit. Leih- und / oder Fremdarbeiter dürfen nicht mitgezählt werden. Teilzeitkräfte und Mini-Jobber müssen mit folgenden Faktoren in Vollzeitkräfte umgerechnet werden


  • Mitarbeiter*innen bis 20 Stunden = Faktor 0,5

  • Mitarbeiter*innen bis 30 Stunden = Faktor 0,75

  • Mitarbeiter*innen über 30 Stunden und Auszubildende = Faktor 1

  • Mitarbeiter*innen auf 450 Euro - Basis = 0,3

Der oder die Inhaberin des Unternehmens ist ebenfalls mit dem Faktor 1 zu berücksichtigen. Um Antragsberechtigt zu sein, darf die Ermittlung maximal 10 Mitarbeiter*innen ergeben.


Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen.


  • die zur Erfüllung der Identifizierungspflichten sowie sonstig relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GWG) erforderlichen Unterlagen

  • wirtschaftliche Unterlagen (Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre, aktuelle BWA, Businessplan inkl. Planungsrechnung)

  • Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter bzw. Inhaber

Weitere Informationen bietet auch die von der Bürgschaftsbank eingerichtete Landingpage. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans sowie der dazugehörigen Planungsrechnung. Eine Bürgschaft braucht nur, wer nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt. Sicherheiten sind ein Spannungsfeld zwischen Bank und Kreditnehmer. Oft neigen Banken dazu, für sich eine maximale Sicherheit zu generieren. Kreditnehmer sollten darauf achten, dass ihre Darlehen nicht durch zu hohen Kreditsicherheiten abgesichert sind. Wir bieten Beratung zur Unternehmensfinanzierung und -rating mit System.

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