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Transformation Automobilwirtschaft

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 13. Jan. 2021
  • 2 Min. Lesezeit

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Beratungsgutscheinen gewerbliche Unternehmen und freie Berufe mit bis zu 3000 Beschäftigten. Ziel der Förderung ist die Elektrifizierung, Digitalisierung sowie das autonome Fahren als auch Sharing- und Plattformansätze in der Automobilwirtschaft.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert mit einer Anteilsfinanzierung (Zuschuss) von maximal 80 Prozent (10.000 Euro) Beratungsleistungen. Die Beratungsleistungen sollen Chancen und Risiken bei dem Transformationsprozess hin zu neuartigen Produkten und Prozessen aufzeigen. Gefragt sind auch kürzere Innovationszyklen des gesamten Wertschöpfungsprozesses.


Die Förderrichtlinie führt hinsichtlich des Förderziels folgende Beratungsthemen auf:

  • Strategieberatung

  • Diversifizierung

  • Geschäftsmodellentwicklung

  • Produktions-/ Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen

  • Produktentwicklung

  • Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse, Produkte

  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche)

  • Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung

  • Krisenmanagement im Rahmen von Covid-19

  • Change - Management

  • Data Analytics

  • Technologische Entwicklung / Trends

Zuwendungsvoraussetzungen sind, dass die Beratung in Baden-Württemberg stattfindet. Der Beratungsgutschein kann nur bei einer Beratung durch ein Beratungsdienstleister in Anspruch genommen werden, der seinen Sitz in Baden-Württemberg hat. Außerdem muss das Beratungsunternehmen über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Umfeld der Automobilwirtschaft und/oder dem Maschinen- und Anlagebau verfügen.


Bei dem Beratungsunternehmen muss es sich um ein bei der Landeslotsenstelle Tranformationswissen BW, c/o e-mobil BW gelistetes Unternehmen handeln. Eine Listung kann im Wege einer Selbsteintragung erfolgen. Allerdings oblieget die Entscheidungen der Listung von Beratungsdienstleistern dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.


Der Beratungsgutschein beinhaltet die Beratung von 10 Beratertagen, Jeder Beratertag ist mit 1.250 Euro förderfähig. Die Zuwendung darf 10.000 Euro nicht überschreiten. Es wird eine Eigenbeteiligung von zusätzlich 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen erwartet.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit bis zu 3000 Beschäftigten (Art. 3 Ziffern 2 und 3 des Anhangs I zur Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014).


Für fachliche Fragen und ein Erstgespräch steht die Landeslotsenstelle Transformationswissen BW, c/o e-mobil BW, zur Verfügung.


Die Antragstellung beim Projektträger (Stuttgart) ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Eine dauerhafte Antragstellung ist möglich.


Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet über eine Förderung nach Maßgabe der Förderrichtlinie in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der Haushaltsmittel.


Weitere Informationen zu dem Beratungsgutschein in Baden-Württemberg finden Sie bei www.transformations-wissen-bw.de.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Programm eine mögliche Förderung darstellen kann. Für den selben Themenkomplex können weitere Förderprogramme in Frage kommen. Wir informieren Sie gerne. Fördermittelmanagement von Anfang an. Wissen was morgen zählt.

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