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  • AutorenbildMichael Handschuh

Young Innovators

Deutsche Leitmessen sind eine gute Plattform zur Erschließung internationaler Märkte. Sie bieten jungen innovativen Unternehmen in Deutschland, eine Möglichkeit, ihr Wachstumspotential zu beschleunigen. Die Teilnahme an diesen Messen kann nach Maßgabe der Förderrichtlinie "Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland" (Young Innovators) gefördert werden.



Gegenstand einer möglichen Förderung sind die Teilnahmen an Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Mit der Teilnahme soll das Exportmarketing der Aussteller gezielt gefördert werden. Die Messen werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) festgelegt. Ein Gemeinschaftsstand soll aus mindestens zehn Ausstellern bestehen und ausschließlich geförderte Standfläche enthalten. Der Veranstalter stellt eine hervorragende Platzierung des Gemeinschaftsstandes sicher. Die individuelle Ausstellungsfläche (6 - 15 m²) wird durch einen gemeinsamen Informationsstand in geeigneter Form ergänzt.


Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen (inklusive Hard- und Software sowie deren Komponenten), die

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,

  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erfüllen) und

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als zehn Jahre sind.


Maßgeblich eines förderfähigen jungen innovativen Unternehmens ist, die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistung sowie deren Markteinführung. Die Verbesserungen müssen sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen unterscheiden. Förderfähig sind junge Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Zuwendung zur Teilnahme an einer Leitmesse als Aussteller wird als Projektförderung gewährt. Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Die Ausgaben pro Aussteller werden wie folgt berechnet:


Fläche x (Standmiete/m² + Standbau/m²) x 1,2


Von den so berechneten förderfähigen Ausgaben hat der Aussteller einen Eigenanteil von 40 % bei den ersten zwei Messebeteiligungen und von 50 % ab der dritten Messebeteiligung zu übernehmen. Der Faktor 1,2 soll zur pauschalen Deckung der dem Messeveranstalter entstehenden Kosten für die nötige Gemeinschaftsfläche dienen. Umlagen für Energie, Entsorgung und den Beitrag für den Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) sowie die Kommunikationspauschale gelten als Bestandteil der Standmiete. Die Zuwendung wird als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung ohne Umsatzsteuer bis zu einer Gesamtsumme von maximal 7.500 Euro pro Antragsteller und Messe gewährt. Sollte sich eine Fördersumme unter 500 Euro ergeben, so ist eine Förderung ausgeschlossen.


Administrierende Stelle und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Antragsteller müssen sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messerveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der förderfähigen Messe an. Bestandteil dieser Anmeldung ist ein Antrag auf Förderung der Messeteilnahme, der unverzüglich beim BAFA einzureichen ist. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.


Liste der förderfähigen Veranstaltungen 2024 (Stand 16.02.2024).

Messen_miu_veranstaltungen_2024
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Quelle: Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Förderrichtlinie zur Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators), Neufassung vom 6. März 2024, BAnz AT 28.03.2024 B1.

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