Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden

Neues ESF Förderprogramm - Chancen für Kommunen und Träger
Förderrichtlinie - Kriterien, Fristen und Budget Details im Überblick
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (BAnz AT 07.09.2026 B1) durch das BMBFSFJ stehen für Kommunen und freie Träger neue ESF Plus-Fördermittel bereit. Um die Chancen auf eine Bewilligung zu maximieren, müssen Antragsteller sowohl die inhaltlichen Vorgaben als auch die finanziellen Rahmenbedingungen präzise einhalten.

Wir haben die Kernaspekte für Ihre Vorbereitung übersichtlich zusammengefasst.
1. Gegenstand und Ziel der Förderung
Das Programm fokussiert sich auf die Stärkung lokaler Gemeinschaften und das Entgegenwirken von gesellschaftlicher Spaltung sowie Einsamkeit.
Hauptziel: Ermöglichen von gesellschaftlicher Teilhabe für benachteiligte oder isolierte Personengruppen.
Handlungsfelder: Aufbau nachhaltiger Nachbarschaftsnetzwerke, intergenerative Begegnungsorte, zielgruppenspezifische Hilfsangebote (z. B. für Senioren oder Alleinerziehende) sowie digitale/hybride Teilhabeformate.
Struktureller Ansatz: Das Vorhaben muss langfristig angelegt sein und über die reine Projektlaufzeit hinaus tragfähige Strukturen im Sozialraum schaffen.
2. Förderfähigkeit & Finanzierungsstruktur
Die Finanzierung erfolgt als Teilfinanzierung über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Kombination mit Bundesmitteln und Eigenmitteln des Trägers.
Förderkategorie | Details & Bedingungen |
Personalkosten | Voll- und teilzeitbeschäftigtes Personal für Projektleitung, Koordination und Facharbeit (Abrechnung meist über Standardeinheitskosten/Pauschalen). |
Sachkosten | Raummieten für Begegnungsstätten, Honorare für externe Referenten, Netzwerktreffen, Öffentlichkeitsarbeit und IT-Ausstattung für Teilhabeprojekte. |
Förderquote | Richtet sich nach der jeweiligen Region (Kategorien: stärker entwickelte Regionen vs. Übergangsregionen/weniger entwickelte Regionen). In der Regel liegt der ESF-Plus-Anteil zwischen 40 % und 80 % der Gesamtkosten. |
Eigenanteil | Der verbleibende Restbetrag ist durch Eigenmittel, kommunale Kofinanzierung oder Drittmittel (z. B. Stiftungen) zu decken. |
3. Voraussetzungen für Antragsteller
Um förderfähig zu sein, müssen Träger und Konzepte spezifische Nachweise erbringen:
Regionale Verankerung: Nachweisbare Vorerfahrung in der sozialen Arbeit oder der Quartiersentwicklung im Zielgebiet.
Kooperationsnetzwerk: Einbindung von lokalen Partnern (z. B. Einbindung von Zivilgesellschaft, Kommunalverwaltung und Wohlfahrtsverbänden) bereits in der Planungsphase.
Indikatoren & Monitoring: Bereitschaft zur Erfassung von Teilnehmerdaten und Wirkungsindikatoren gemäß den Vorgaben des ESF Plus.
4. Verfahren und Antragsfristen
Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig aufgebaut und läuft über das offizielle Förderportal des Bundes:
Stufe: Einreichung einer Skizze
Formulierung der Projektidee, der Zielgruppenansprache und einer groben Finanzplanung.
Bewertung durch den Projektträger nach festgelegten Auswahlkriterien (Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit, Passfähigkeit zum Sozialraum).
Stufe: Formaler Förderantrag
Nach positiver Bewertung der Skizze erfolgt die Aufforderung zur Einreichung des detaillierten Vollantrags inkl. verbindlichem Arbeits- und Finanzierungsplan.
Ein erfolgreicher ESF-Antrag erfordert exakte Kalkulationen, eine punktgenaue inhaltliche Ausrichtung an den Indikatoren der Richtlinie sowie eine durchdachte strategische Positionierung des Vorhabens. Eine präzise Budgetberechnung nach den aktuellen Pauschalen und ein strukturiertes Vorgehen sind dabei entscheidende Erfolgsfaktoren, um das zweistufige Antragsverfahren effizient zu durchlaufen.
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