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  • AutorenbildMichael Handschuh

Überbrückungshilfe III Plus

Seit dem 23. Juli können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt werden. Förderzeitraum ist Juli-September 2021. Die Anträge sind über prüfende Dritte (Steuerberater) zu stellen.


Unternehmen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im Dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin Unterstützung. Zu diesem Zweck wurden die zentralen Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September verlängert. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe Plus beibehalten. Neu hinzugekommen ist die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.


Die Überbrückungshilfe III ist von mehr als 326.000 Unternehmen und die Neustarthilfe von 220.000 Betroffenen in Anspruch genommen worden.


Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt. Es ist weitgehend deckungsgleich mit Überbrückungshilfe III.


So sind auch in der Überbrückungshilfe III Plus alle Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch prüfende Dritte, zum Beispiel Steuerberater, über das Corona-Portal des Bundes beantragt.


Neu im Programm ist.

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenprämie ("Restart-Prämie") als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten.

  • Unternehmen, die von der Pleite bedroht sind, wird es künftig erleichtert, durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die Insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

  • Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung. Welche Maßnahmen konkret gefördert werden, wird in Form einer Positivliste festgelegt. Damit wird Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen.

Die Neustarthilfe Plus richtet sich weiterhin an Soloselbständige, die Coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe III Plus profitieren. Es können - wie auch in der Neustarthilfe - neben Soloselbständigen auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Direktanträge können seit Ende letzter Woche über die Plattform www.ueberbruekungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

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