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  • AutorenbildMichael Handschuh

Antragsstopp.

In der Zuschussvariante Barrierereduzierung gilt ab sofort ein Antragsstopp. Nach Auskunft der KfW- Bankengruppe sind die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen leider aufgebraucht. Daher können ab sofort keine Anträge mehr im Investitionszuschuss Barrierereduzierung gestellt werden.

Eine Förderung können Sie erst wieder im Jahr 2021 beantragen. Eine Antragstellung ist auch nur dann möglich, wenn Sie noch nicht mit dem Vorhaben begonnen haben. Die KfW wird auf ihrer Internetseite zeitnah berichten, sobald Informationen zur Bereitstellung von weiteren Fördermittel vorliegen.

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