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Jung kauft Alt

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • vor 9 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Neue Bundesförderung für Familien beim Erwerb von Bestandsimmobilien


Mit der neuen Förderrichtlinie „Jung kauft Alt“, die am 30. September 2025 vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht wurde, setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für nachhaltiges Wohnen und Familienförderung. Ziel ist es, Familien mit Kindern und mittleren bis niedrigen Einkommen beim Erwerb und der energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien zu unterstützen.


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Nachhaltigkeit trifft Familienförderung

Die Richtlinie ist Teil der Bundesförderung „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ und verfolgt zwei zentrale Ziele:


  1. Familienförderung: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sollen beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt werden.

  2. Klimaschutz: Durch die verpflichtende energetische Sanierung auf den Effizienzhausstandard 70 EE innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage wird ein Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Gebäudesektor geleistet.


Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die:

  • mindestens 50 % Eigentum an einer Wohneinheit erwerben,

  • mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt haben,

  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 90.000 € bei einem Kind (plus 10.000 € je weiterem Kind) nicht überschreiten,

  • keine andere Bundesförderung (z. B. Baukindergeld oder Neubauförderung) erhalten haben,

  • über kein weiteres Wohneigentum verfügen.


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von Bestandsimmobilien mit einem Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H. Die Immobilie muss innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage auf das energetische Niveau eines Effizienzhauses 70 EE saniert werden. Förderfähig sind:

  • Kaufpreis inkl. anteiliger Grundstückskosten

  • Keine Förderung für Kaufnebenkosten


Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten KfW-Kredits.


Kredithöchstbeträge nach Kinderanzahl

  • 1 Kind: bis zu 100.000 €

  • 2 Kinder: bis zu 125.000 €

  • 3 oder mehr Kinder: bis zu 150.000 €


Die Kreditlaufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen, mit verschiedenen Tilgungs- und Zinsbindungsoptionen. Der Zinssatz liegt bis zu 2 Prozentpunkte unter den KfW-Refinanzierungskonditionen.


Besondere Bedingungen

  • Die Immobilie muss mindestens fünf Jahre selbst genutzt werden.

  • Die Sanierung muss durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten bestätigt werden.

  • Der Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags über einen KfW-Finanzierungspartner gestellt werden.


Warum lohnt sich „Jung kauft Alt“?

Dieses Förderprogramm bietet Familien nicht nur finanzielle Entlastung beim Immobilienerwerb, sondern fördert auch die nachhaltige Nutzung bestehender Bausubstanz. Es trägt zur Belebung von Ortskernen bei, verhindert Leerstand und unterstützt die Klimaziele der Bundesregierung.



Fazit: „Jung kauft Alt“ ist ein innovatives Förderinstrument, das Familien den Weg ins Eigenheim erleichtert und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Wer eine sanierungsbedürftige Immobilie erwerben möchte, sollte prüfen, ob er die Voraussetzungen erfüllt – denn die Förderung kann mehrere zehntausend Euro Ersparnis bedeuten.




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