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Teilzeitausbildung für Alleinerziehende Personen

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • vor 4 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

ESF Plus Förderbereich Arbeit & Soziales


Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat im ESF Plus Förderbereich Arbeit und Soziales einen neuen Förderaufruf gestartet.

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg ist ein zentrales Förderinstrument der Europäischen Union für die Förderperiode 2021-2027. Er zielt darauf ab, Menschen bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen zu fördern sowie Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.



Schwerpunkte des ESF Plus in Baden-Württemberg (2021-2027)


In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus auf drei Hauptziele:

  • Nachhaltige Beschäftigung: Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Beschäftigungschancen.

  • Lebenslanges Lernen und Fachkräftesicherung: Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung, um den Fachkräftebedarf zu decken.

  • Soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung von Armut: Unterstützung von benachteiligten Personengruppen und Abbau von Hürden für die gesellschaftliche Teilhabe.


Investition in Beschäftigung und Wachstum - Aufruf vom 2. Juni 2025.


Förderaufruf "Teilzeitausbildung für Alleinerziehende, Personen mit Kindern in Bedarfsgemeinschaften und Pflegende"


Der Förderaufruf zum Thema Teilzeitausbildung für Alleinerziehende, Personen mit Kindern  in Bedarfsgemeinschaften und Pflegende ist Teil der Strategie , die soziale Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Dieser Förderaufruf soll es Menschen mit Familienpflichten ermöglichen, trotz ihrer Betreuungs- oder Pflegeaufgaben eine qualifizierte Berufsausbildung oder Umschulung in Teilzeit zu absolvieren und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Es geht darum, individuelle Unterstützung anzubieten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Ausbildungszeit zu gewährleisten.


Adressiert werden:

  • Alleinerziehende oder Pflegende

  • Mütter mit Kindern in vergleichbaren Situationen, z.B. in einer Bedarfsgemeinschaft

  • Personen, die aufgrund ihrer Familienpflichten voraussichtlich keine reguläre Vollzeit Ausbildung / Umschulung beginnen oder eine unterbrochene Ausbildung abschließen möchten.

  • Vorrangig sollen langzeitleistungsbeziehende Personen aus dem Rechtskreis SGB II in die Projekte aufgenommen werden.


Förderung und Antragstellung

Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss (Projektförderung) im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung, Projekte können grundsätzlich mit bis zu 40 % aus Mitteln des ESF Plus gefördert werden, wobei der ESF Plus Anteil nicht unter 30 % liegen sollte. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil) rechtsfähige Personengesellschafte.


Es ist wichtig zu beachten, dass die Projekte nicht vor der offiziellen Bewilligung werden dürfen und ein Rechtsanspruch auf die Förderung nicht besteht.


Wichtige Anmerkung: Die genauen Details des Förderaufrufs von 2. Juni 2025, einschließlich spezifirschen Fristen  und weitere Voraussetzungen, sollen direkt auf der offiziellen Webseite des Europäischen Sozialfonds in Baden -Württemberg eingesehen werden. 


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