Bundesförderung Wohneigentum für Familien
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert mit dem Programm "Jung kauft Alt" Wohneigentum für Familien (WEF) - Bestandserwerb - Familien mit Kindern und mittleren sowie niedrigen Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum im Bestand. Vorausgesetzt, die zu erwerbende Wohneinheit wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 54 Monaten mindestens auf das energetische Niveau eines Effizienzhaus Standards 70 EE oder Effizienzhaus Standards Denkmal EE saniert.

Gefördert wird der Erwerb von Bestandsgebäuden, für die ein aktueller Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G, oder H ausgestellt wurde. Diese müssen innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage auf das energetische Niveau eines Effizienzhaus Standards 70 EE oder Effizienzhaus Standards Denkmal EE gemäß den Anforderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude saniert werden.
Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung erwerben möchten. Dies ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt.
Personen, die zu mindestens 50 Prozent (Mit-) Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und
in diesem Haushalt mindesten ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) geboren war, und das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreitet.
Maßgeblich ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt des Antrags.
Eine Antragsberechtigung besteht nicht,
wenn eine antragstellende Person oder eine der im künftigen Haushalt lebende Person eine Bundesförderung aus dem Baukindergeld (KFW-Programm 424) oder der Wohneigentumsförderung für Familien - Neubau (KfW-Programm 300) erhalten hat,
wenn einer der Antragsteller*innen, deren im künftigen Haushalt wohnende Ehe- oder Lebenspartner oder deren Kinder bei Antragstellung bereit über selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehende Wohneigentum in Deutschland verfügt,
für natürliche Personen, die sich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben.
Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt. Zudem ist die geförderte Wohneinheit als (Mit-) Eigentümer mindestens fünf Jahre ab Einzug zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen. Darüber hinaus muss das Objekt insgesamt zehn Jahre als Wohngebäude genutzt werden.
Art, Höhe der Förderung. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inklusive (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten. Den Umfang und die Höhe der Förderung legt der Bund im Einvernehmen mit der beauftragten KfW fest. Die Einzelheiten sind in dem Zeitpunkt der Antragstellung in dem jeweils geltenden Merkblatt Jung kauft Alt (WEF - Bestandserwerb geregelt.
Maßgebend für die Kredithöchstbeträge ist die Anzahl der Kinder unter 18, die bei der Antragstellung im Haushalt der Antragsteller leben.
Familien mit einem Kind | Bis zu 100.000 Euro |
Familien mit zwei Kindern | Bis zu 125.000 Euro |
Familien mit drei oder mehr Kindern | Bis zu 150 000 Euro |
Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt sieben Jahre. Weiter Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung.
Bis zu zehn Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit (endfälliges Darlehen).
Bis zu zehn Jahren bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre oder 20 Jahre.
Bis zu 25 Jahre bei höchstens drei Tilgungsfreijahre und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre oder 20 Jahre.
bis zu 35 Jahre bei höchstens fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre oder 20 Jahre.
Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Für den Zeitraum der ersten Zinsbindungsfrist erfolgt eine Verbilligung aus Bundesmitteln. Der Kredit wir von der KfW an die durchleitenden Finanzierungsinstitute mit einem Zinssatz gewährt, der bis zu 2 Prozentpunkte unterhalb der KfW-Refinanzierungskonditionen liegen kann (gilt Exemplarisch für das Angebot mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung; andere Laufzeiten werden barwertig abgeleitet).
Bei Krediten, die eine über die Zinsbindungsfrist hinausgehende Laufzeit haben, unterbreitet die KfW dem Kreditinstitut der Antragsteller ein Prolongationsangebot ohne Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird nach Ablauf einer im KfW-Merkblatt Jung kauft Alt WEF- Bestandserwerb geregelten Bereitstellungsprovisions freien Zeit eine Bereitstellungsprovision berechnet. Anträge sind bei der KfW zu stellen.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Richtlinie für die Bundesförderung Wohneigentum für Familien ((Bestandsförderung) "Jung kauft Alt vom 5. Dezember 2024.
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