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AutorenbildMichael Handschuh

CIVIC INNOVATION

Förderung von Gemeinwohlorientierten KI-Projekten in der Arbeitswelt


Die Förderung verfolgt das Ziel, die inter- und transdisziplinäre Arbeit an gemeinnützigen KI-Projekten in der Arbeitswelt zu unterstützen. So soll der menschenzentrierte Einsatz von KI, die Verarbeitung und Wahrnehmung von KI für Beschäftigte im Sinne eines gemeinwohlorientierten Nutzens vorangetrieben werden. Ziel ist die bedarfsorientierte Entwicklung und Implementierung von Angeboten die Verwertungspotential haben. Möglich wären barrierefreie und inklusive KI-Anwendungen, die dazu beitragen könnten, dass mehr Menschen einen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Zudem könnten auch Arbeitsprozesse für Menschen einfacher, verständlicher, flexibler, effizienter und transparenter gestaltet werden.

Die Förderrichtlinie führt als Förderschwerpunkt von CIVI INNOVATION Vorhaben in den folgenden Bereichen auf:


  • Gemeinwohlorientierte KI-basierte Anwendungen für die direkte Nutzung vorwiegend durch vulnerable Gruppen, z.B. zur Stärkung von Teilhabe, Transparenz und Beteiligung in der Arbeitswelt.

  • Optimierung der Erweiterung von menschenorientierten Angeboten und Leistungen, z.B. gemeinwohlorientierte KI-basierte Anwendungen für einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu Informationen - beispielsweise über rechtliche Rahmenbedingungen und administrative Abläufe - im Themenfeld Arbeit.

  • Gemeinwohlorientierte KI-basierte Verfahren zur Optimierung interner Prozesse von Arbeitsorganisation, Weiterbildung oder Arbeits- und Gesundheitsschutz im betrieblichen Kontext, z.B. KI-gestützte Entscheidungsprozesse bezüglich Ressourcenverteilung.

  • Transfer oder Anpassung bestehender gemeinwohlorientierter KI-basierter Lösungen an die Anforderungen von beispielsweise Jobsuchenden oder einzelner gesellschaftlicher Gruppen bzw. bestimmter Berufsgruppen (User-Experience-Design).

  • Vernetzung von Akteur_innen z.B. zur Optimierung bereits vorhandener angebotener Dienstleistungen etwa von Beratungsstellen oder als Anlaufstelle für Hilfesuchende.


Gegenstand der Förderung sind KI-basierte Entwicklungsprojekte. Interdisziplinär, sektorenübergreifend in partnerschaftlicher Zusammenarbeit, im Verbund mit Akteur_innen aus verschiedenen Sektoren (öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft). Gefördert werden KI-basierte nutzer_innen-orientierte Projekte bis zum Prototyp-Stadium.


Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von juristischen Personen und Personengesellschaften, die gemäß Art. 1 Abs. 5 lit. a AGVO zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Antragsstellenden müssen eine kommunale oder regionale Gebietskörperschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder sonstige öffentliche Einrichtung, eine öffentliche oder private Bildungs- oder Forschungseinrichtung, ein Verein, ein Verband, eine Stiftung oder ein (gemeinnütziges) Unternehmen sein. Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre und/oder sektorenübergreifende Projektverbünde. Dies bedeutet, dass mindestens einer der oben Genannten als Hauptantragssteller_in und mindestens ein Teilvorhabenspartner_in beteiligt sein muss. Die Partner_innen haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.


Art, Umfang und Höhe der Förderung. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung und wird in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Grundlage für die Bemessung der Zuwendung bilden die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten. Förderfähig sind alle bei der Durchführung des Projektes entstehenden und notwendigen Personal- und Sachausgaben bzw. -kosten. Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein und im Finanzierungsplan dargelegt werden.


Die Zuschusshöhe für eine Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben/Kosten. Die Zuschusshöhe orientiert sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten des Projekts. Übersteigen die zuwendungsfähigen Gesamtkosten bzw. -ausgaben 500.000 Euro beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent und ist auf 500.000 Euro begrenzt. Der Nachweis über die Höhe der notwendigen Eigenmittel muss in Form bonitätsprüfender Unterlagen erfolgen.


Antragsverfahren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) steuert die Durchführung dieser Richtlinie und übernimmt die fachlich-inhaltliche Begleitung. Für die administrative Durchführung des Verfahrens (Antrags- und Bewilligungsverfahren, Erlass der Bescheide, Auszahlung der Bundesmittel, Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise) hat das BMAS die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See beauftragt. Anträge sind in deutscher Sprache in elektronischer Form über ein dialoggesteuertes System einzureichen, das unter dem Internet-Portal "Förderportal BMAS" verfügbar ist. Auf der Eingangsseite des Förderportals BMAS sind Informationen über die Registrierung für das Förderportal BMAS und eine Hilfe-Service abrufbar.


Die Anmeldefrist endet am 26. August 2024 um 16:00 Uhr. Für die Einhaltung der Fristen ist die Eingangsbestätigung über das Internet-Portal "Förderportal BMAS maßgeblich".

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bekanntmachung Richtlinie "CIVIC INNOVATION - Förderung von Gemeinwohlorientierten KI-Projekten im Spektrum der Arbeitswelt", vom 26. Juni 2024.

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