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  • AutorenbildMichael Handschuh

Digital jetzt - Investitionsförderung für KMU

Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen sensibilisiert werden für die Chancen der Digitalisierung. Mit einem Zuschuss unterstützt das Förderprogramm "Digital jetzt - Investitionsförderung für KMU" Investitionen in die Digitalisierung. Dazu gehört auch die Qualifizierung von Mitarbeiter*innen.

Im deutschen Mittelstand besteht eine Digitalisierungslücke. Dies belegen mehrere Studien. Der Anteil der IT-Investitionen an den Gesamtinvestitionen ist in Deutschland in den letzten Jahren nicht gestiegen. Zu den größten Hemmnissen für die Digitalisierung im Mittelstand zählen die hohen Kosten. Diese werden von Banken als risikoreich eingeschätzt. Das Förderprogramm "Digital jetzt - Investitionsförderung jetzt" soll mit gezielten Finanzierungszuschüssen einen Anreiz für solche Investitionen setzen.


Das Förderprogramm besteht aus zwei Modulen. Modul eins - unterstützt Investitionen in digitale Technologien wie Soft- und Hardware. Modul zwei - bietet eine Anteilsfinanzierung für die Qualifizierung von Mitarbeiter*innen. Ein Digitalisierungsplan ist Voraussetzung für beide Module. Aktuelle Studien zeigen, dass es in den meisten Unternehmen insbesondere am Bewusstsein für IT-Sicherheit fehlt. Viele KMU verfügen über nicht ausreichende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Für Investitionen in die IT-Sicherheit sieht das Investitionszuschussprogramm eine erhöhte Förderquote vor. Darüber hinaus erhalten bestehede Wertschöpfungsketten und -netzwerke eine erhöhte Förderung. Auch Unternehmen aus wirtschaftlich strukturschwachen Regionen werden mit einer höheren Förderquote unterstützt.


Förderziele des Programms sind:

  • Anregung der KMU und des Handwerks zu mehr Investitionen in den Bereichen digitale Technologien und Know-how.

  • Verbesserung der Digitalisierung der Geschäftsprozesse der geförderten Unternehmen.

  • Verbesserte Nutzung der Chancen digitaler Geschäftsmodelle für die geförderten Unternehmen.

  • Stärkung der Wettbewerb- und Innovationsfähigkeit der geförderten Unternehmen durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle.

  • Befähigung der Mitarbeiter der geförderten Unternehmen, selbständig die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und neue Investitionen in die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle im Unternehmen anzustoßen.

  • Beitrag zur Erhöhung der IT-Sicherheit in den geförderten Unternehmen.

  • Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen.


Modul 1. Investition in digitale Technologien


Stärkung der Wettbewerb- und Innovationsfähigkeit der geförderten Unternehmen durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.


Modul 2. Investition in die Qualifizierung von Mitarbeitern


Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformation, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu Digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.


Von der Förderung ausgeschlossen sind Standardsoftware und -hardware. Ersatz oder Routineinvestitionen wie beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiterzahl oder Updates von Software ohne grundlegend neue Funktionen. Nicht gefördert wird auch die Beschaffung einer erstmaligen IT-Grundausstattung sowie Vorhaben, die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Die gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen.


Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen. Antragsteller müssen eine Betriebsstätte in Deutschland haben.


Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Förderquote für Anträge die bis zum 30. Juni 2021 eingehen auf bis zu 50 Prozent plus berechtigter Bonuspunkte festgelegt.


Erhöhte Förderquoten gelten für Investitionen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. -netzwerks. Das heißt innerhalb von arbeitsteiigen Kooperationen von mehreren unabhängigen Partnern, die jeweils eigenständige Beiträge in einer gemeinsamen Wertschöpfungskette schaffen. (5 Prozentpunkte). Eine um 5 Prozentpunkte erhöhte Förderung erhält auch, wer Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Datenschutz tätigt. Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen erhalten zusätzlich 10 Prozentpunkte Förderung. So steigt der Zususs bei Erfüllung aller Erhöhungstatbestände um 20 Prozent.


Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt im Modul eins 17.000 Euro. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt für Einzelunternehmen 50.000 Euro. Für Unternehmen in Wertschöpfungsketten erhöht sich die maximale Förderung auf 100.000 Euro pro Antragsteller.


Förderfähig sind nur Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Bundesministeriumg der Justiz und für Verbraucherschutz wird einen Projektträger mit der Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragen. (Quelle: Bekanntmachung, BAnz AT 01.07. 2020 B1). Gern erstellen wir mit Ihnen ihr Business Case.


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