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  • AutorenbildMichael Handschuh

Digital. Sicher. Souverän

Aktualisiert: 13. Apr. 2022

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Forschungsvorhaben zum Thema "Plattform Privatheit - Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen". Mit der Förderung wird u.a. das Forschungsprogramm zur IT-Sicherheit "Digital.Sicher.Souverän" umgesetzt.


Die Forschungsvorhaben sollen zu einer sicheren Datennutzung beitragen. Es sollen aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen analysiert werden, die durch die Digitalisierung entstehen. Gesucht werden Grundrechtskonforme Entwicklungsansätze, die einen sicheren und souveränen Umgang mit Daten ermöglichen. Zweck der Zuwendung ist es, in meist dreijährigen Vorhaben aktuelle Entwicklungen mit Einfluss auf die Lebensrealitäten von Bürger_innen zu untersuchen, um den Diskurs über damit verbundenen Chancen und Herausforderungen zu unterstützen.


Im Hinblick auf die Wahrnehmung informationeller Selbstbestimmung als umfassendes Grundrecht, vor allem im Zusammenhang mit digitalen Systemen, sowie der Ausprägung dieses Rechts in der DSGVO sollen Fragen der Gegenwart und Zukunft untersucht werden.


Die Förderrichtlinie ist beispielsweise an folgende Forschungsvorhaben gerichtet.


- Privacy-by-Design im Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen ermöglichen, zum Beispiel durch

  • Erforschung und Erprobung innovativer Gestaltungs- und Entwicklungsprozesse,

  • Entwurf und Evaluation von Methoden und Verfahren, um Bürgerinnen und Bürger bei der Bekundung ihrer Einwilligung zu unterstützen,

  • Entwicklung und Test von Metriken zur Bewertung von Produkten und Dienstleistungen anhand des Datenschutzes;


- dazu beitragen, Privatheit und Datenschutz im Kontext spezifischer sozialer und gesellschaftlicher Situationen besser zu verstehen und Lösungen zu entwerfen, zum Beispiel durch

  • Design und Evaluation von Benutzerschnittstellen, welche die Wahrnehmung von Rechten gemäß DSGVO unabhängig vom sozialen, technischen und kulturellen Hintergrund ermöglichen,

  • Forschung, die die Grenzen von Einwilligung zur Informationsverarbeitung in sozialen Umgebungen aufzeigt und Lösungsstrategien erforscht und erprobt,

  • Identifikation, Analyse und Lösung von Problemen, die durch automatisierte oder semiautomatisierte Entscheidungssysteme entstehen;

- Die Zukunft der Forschung, Entwicklung und Regulierung von Privatheit und Datenschutz adressieren, zum Beispiel durch

  • neue Modelle und Werkzeuge zur Realisierung informationeller Selbstbestimmung, z.B. um Privatheit im gesellschaftlichen Kontext besser zu verstehen und für künftige technologische Entwicklungen auszugestalten,

  • die zukunftsweisende Gestaltung von Forschung und Entwicklung im Sinne eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Schutzes von Privatheit, z.B. durch die Verwendung von Methoden aus dem Bereich "Responsible Research and Innovation",

  • Modelle, Methoden und Werkzeuge, die die Bedeutung von Privatheit für Bürger_innen kritisch hinterfragen und/oder zu einem Diskurs von Gestalt und Wert von Privatheit beitragen.

Die Forschungsvorhaben müssen einen konkreten Anwendungsfall typischerweise mit einem digitalen oder digital basierten Geschäftsmodell, eine Technologie oder eine innovative Methodik in den Mittelpunkt stellen und diesbezüglich klare Forschungsfragen formulieren.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen und Institutionen mit Forschungsinteresse. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern), in Deutschland verlangt. Die Beteiligung von Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und mittelständische Unternehmen wird ausdrücklich gewünscht und bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. Als KMU gelten Unternehmen welche die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.


Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung erhalten.


Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (Anlage Richtlinie) anteilig finanziert werden.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist vom Verbundkoordinator eine Projektskizze beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH in elektronischer Form einzureichen. Stichtag ist der 8. April 2022. (Quelle: BAnz. AT 08.02.2022 B4)



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