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AutorenbildMichael Handschuh

Digitale Kommune

Aktualisiert: 26. Aug. 2022

Förderung von Projekten zum Thema "Die digitale Kommune: Interaktive, partizipative und datengetriebene Planungsprozesse unterstützen".


Es ist kein Geheimnis, dass in vielen Kommunen ein Bedarf an innovativen, an Bürgerinteressen ausgerichteten Planungs- und Entscheidungsprozessen besteht. Die Potenziale einer dialogreichen Bürgerbeteiligung werden selten ausgeschöpft. Mit dieser Förderrichtlinie will das Bundesministerium für Bildung und Forschung Vorhaben auf den Weg bringen, die digitale und gegebenenfalls hybride Beteiligungsformate zur partizipativen Einbindung von Bürger*innen entwickeln und erforschen. Außerdem sollen mit der Förderung Ziele der Vereinten Nationen unterstützt werden; so zum Beispiel die nachhaltige Entwicklung (Substainable Development Goals) sozialer, ökonomischer und politischer Teilhabe in Dörfern, Städten und Gemeinden.

Die finanziellen Mitteln sollen dazu beitragen, Planungsprozesse in deutschen Kommunen zu verbessern. Durch leistungsfähige Kommunen und einem kooperativen Miteinander sowie einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, soll eine verlässliche, öffentliche Daseinsvorsorge angestrebt werden. Dies inkludiert eine starke Wirtschaft ebenso wie eine engagierte Zivilgesellschaft. Als Zielgruppe werden insbesondere kleine, mittlere und große Kommunen in ganz Deutschland angesehen.


Zweck der Fördermaßnahme ist folglich die Entwicklung und Erforschung interaktiver Systeme zur Unterstützung partizipativer und datengetriebener Planungsprozesse. Diese sollen für die kommunalen Akteure handhabbar, niedrigschwellig, ökonomisch (im Sinne von Ressourceneffizienz), leicht zugänglich und einsetzbar sein. Desweiteren wird ein Motivationsmechanismus erwartet, der zu einer breiten Ansprache und Beteiligungsbereitschaft der Menschen führt.


Ein Fokus liegt auf dem Einsatz moderner Verfahren der Datenverarbeitung sowie -Visualisierung (z.B. mittels Maschine Learning, Conversational Agents, (Open) Data Analytics, Mixed Reality, Gamification), um den Dialog der Menschen zu gestalten und zu intensivieren.


Gefördert werden Projekte, die eine technologische und soziale Innovation unter Einbezug von Interaktionstechnologien und partizipativer Methoden entwickeln. Die Innovation muss geeignet sein, um Planungsprozesse in Kommunen zu unterstützen und zu verbessern.


Die möglichen Projekte müssen sich einem der beiden nachfolgenden Themenschwerpunkten zuordnen lassen und bei ihrer Entwicklung deutlich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen. Erwartet wird ein deutlicher Mehrwert für die kommunalen Akteure als auch für die Bürger*innen.


- Entwicklung und Erforschung von Methoden und Systemen zur Ansprache und Mobilisierung von Bürger*innen zur Partizipation durch die Entwicklung und Erprobung interaktiver und zielgruppengerechter Kommunikationsstrategien für gesellschaftlichen Diskurs und Dialog in kommunalen Planungsprozessen.


- Entwicklung und Erforschung innovativer und datenbasierter Visualisierungs- und Datenaufbereitungsformate zur Vermittlung teils komplexer Sachverhalte und Informationen im Rahmen interaktiver, partizipativer, kommunaler Planungsprozesse.


Die beiden Schwerpunktthemen schließen auch hybride Verfahren ein, die analoge Beteiligungsformate mit digitalen Ansätzen verknüpfen und so einen innovativen und interaktiven Partizipationsprozess entwickeln und erforschen.


Außerdem setzt eine Förderung voraus, dass alle folgende Querschnittsthemen unter Einbezug der passenden Fragestellungen und Methoden berücksichtigt werden.

  • Niedrigschwellige, intuitive und zielgruppengerechte Nutzung von interaktiven Technologien.

  • Transfer und Skalierbarkeit der entstehenden Lösung auf weitere kommunale Akteure (Es soll vermieden werden, dass Ergebnisse ausschließlich in einem speziellen kommunalen Anwendungskontext anwendbar sind. Folglich eignen sich für Projekte insbesondere Sachverhalte und Planungsgegenstände von hoher kommunaler Repräsentativität).

  • Transparenz und Kommunikation der partizipativ gestalteten Planungsprozesse, hierzu ist auch ein Konzept zur Wissenschaftskommunikation mit geeigneten Methoden und Maßnahmen zur Verbreitung der Projektergebnisse zu erarbeiten.

  • Messbarkeit des konkreten Impacts der interaktiv Beteiligten im Planungsverlauf und -ergebnis.

  • Nachhaltigkeit der entwickelten Partizipationsformate und Verstetigung in der kommunalen Praxis.

Weitere Voraussetzung einer möglichen Förderung ist, dass sich die Projekte gezielt mit ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten (ELSA) digitaler und kommunaler Partizipation befassen. Hierzu wird die konkrete Formulierung und Untersuchung der projektrelevanten ELSA-Fragestellungen gefordert. Daher ist der Einbezug entsprechender Forschungskompetenzen im Verbund nötig.


ELSA- Fragestellungen können beispielsweise folgende Aspekte adressieren:

  • Schaffung von Barrierefreiheit der interaktiven Partizipationsformate oder Umsetzung von hybriden Formaten, welche sowohl analoge als auch digitale Beteiligungsmöglichkeiten vorsehen, um heterogene Zielgruppen zu inkludieren.

  • Analyse und adäquate Einbindung der Zielgruppe bzw. Zivilgesellschaft, Betrachtung von Phänomenen der Über- bzw. Unter-Inklusivität von Beteiligungsvormaten (Wer ist betroffen und muss auf welche Weise beteiligt werden? Wie setzt sich die zu beteiligende Zivilgesellschaft zusammen? Wer sollte aus moralischer und/oder planungspragmatischer Sicht ein- bzw. ausgeschlossen werden?).

  • Neutralität und Informationsgüte datenbasierter Verfahren bei gleichzeitiger Vereinfachung komplexer Sachverhalte und Datenlagen (Wie können Übersimplifizierung von Sachverhalten, der Verlust von Informationsgehalt oder das Einführen von Bias durch Daten und Verfahren identifiziert und vermieden werden?).

Das Demonstrationssystem muss zudem das Resultat einer nutzerzentrierten Entwicklung sein sowie eine benutzerfreundliche, zielgruppenspezifische Bedienung und Konfiguration ermöglichen. Eine Evaluierung soll unter möglichst realen Bedingungen durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt, dass Nutzende durch geeignete Partizipationsformate und Co-Creation-Ansätze in die Forschungsprojekte eingebunden werden müssen.


Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kommunale Akteure, Einrichtungen des Bundes und der Länder, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Vereine sowie rechtlich unselbständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben. Mindestens ein KMU oder Start-up muss in allen ausgewählten Projekten gefördert werden. Die Antragstellung von mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. sonstige Einrichtung in Deutschland erwartet.


Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wissenschaft mit der Wirtschaft von gemeinsamen Forschungsaufgaben. Die Verbünde müssen interdisziplinär aufgestellt sein und neben technischen Kompetenzen auch Expertise im Bereich Psychologie, der Sozialwissenschaften oder der Human-Factors-Forschung sowie im Interaktionsdesign und der nutzerzentrierten Gestaltung mitbringen. Darüber hinaus müssen wissenschaftliche Partner einschlägige Vorarbeiten auf dem Gebiet der Erforschung technikgestützter partizipativer Prozesse nachweisen können.


Art und Umfang, Höhe der Zuwendung. Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Verbundprojekte ist eine Förderung mit einer Laufzeit von in der Regel 36 Monaten vorgesehen. Die Verbundsumme sollte den Betrag von 1,5 Millionen Euro nicht wesentlich übersteigen.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (AGVO) anteilig finanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 11. Oktober 2022 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; Projektskizzen die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die eingereichten Vorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Entsprechend den Kriterien (Förderrichtlinie 7.2.1) und der Bewertung werden die für eine Förderung geeignete Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. (Quelle: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Die digitale Kommune: Interaktive, partizipative und datengetriebene Planungsprozesse unterstützen", BAnz AT 11.08.2022 B2).




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