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  • AutorenbildMichael Handschuh

Europäische Kommission genehmigt Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen

Grünes Licht für grüne Fernwärme.


Die Europäische Kommission gibt grünes Licht für das neue Förderprogramm der Bundesregierung zur Umstellung auf effiziente Wärmenetze (BEW). Ziel ist es, die Fernwärme auf Treibhausgasneutralität auszurichten.

Die BEW soll Wärmenetzbetreibern Anreize schaffen, in neue Wärmenetze zu investieren und bestehende Netze so umzubauen, dass sie zunehmend durch Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden. Heizwerke und Heizkraftwerke die bisher Gas und Kohle verbrennen sollen schrittweise durch erneuerbare Wärmeerzeugung abgelöst werden.


Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 - prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme. In einem ersten Schritt werden Machbakeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme gefördert.


Kernstück der BEW ist dann in einem zweiten Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.


Die Investitionskostenförderung erfolgt dabei in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Tiefen Geothermie, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebes.


Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen will die Bundesregierung zusätzlich eine Betriebskostenfördrung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewähren. Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, wie z.B. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden. Demnach ist keine Machbarkeitstudie erforderlich.


Der Förderstart ist für Mitte September vorgesehen


Insgesamt stehen rund 3 Mrd. Euro bis 2026 zur Verfügung. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein. (Quelle: PM. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 02.08.2022).

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