Förderung von forschungsintensiven Unternehmensgründungen im Rahmen des Programms "Existenzgründungen aus der Wissenschaft".
Das Programm unterstützt Gründer_innenteams aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Gründungsvorbereitungen und die Umsetzung besonders risikoreicher und aufwendiger Entwicklungsarbeiten. Die Ergebnisse sollen die wirtschaftliche Basis für wachstumsorientierte Unternehmensgründungen sein.
EXIST-Forschungstransfer soll junge wachstumsstarke Unternehmensgründungen im High-Tech-Bereich mobilisieren. Es soll erreicht werden, dass die neuesten Forschungsergebnisse aus der akademischen Forschung schnell in die Anwendung transferiert werden. Vorzugsweise aus Technologiebereichen, die eine lange Entwicklungszeit haben. Dazu zählt die Richtlinie - Energie-, Umwelt-, Bio- und optische Technologien sowie die Material-, Mikrosystem- und Medizintechnik und Teile der Informations und Kommunikationstechnologien.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verfolgt mit dem Programm "EXIST-Forschungstransfer" zwei Ziele.
Mehr wissenschaftliche Mitarbeiter_innen aus der Forschung für die berufliche Option als Unternehmer_innen zu interessieren und zu qualifizieren.
Die aus der Förderung hervorgehenden Gründer_innen zu befähigen, einen wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsplan zu erstellen und externe Finanzierungsmittel zum forcierten Unternehmensaufbau und Markteintritt einzuwerben.
Eine mögliche Förderung umfasst 2 Förderphasen.
Pre-Seed - Förderphase 1 ist die Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung.
In der Pre-Seed Phase werden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland Forscher_innenteams gefördert, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten. Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründerteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk.
Die Seed - Förderphase II unterstützt mit einer Projektförderung Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart. Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.
Für die Förderphase I sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Dabei müssen die Antragsteller_innen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk eingebunden sein, das folgende Voraussetzungen erfüllt.
Breites und verzahntes Leistungsangebot für Gründungsbetreuung und Coaching, auf das die antragstellende Einrichtung zurückgreifen kann.
Beteiligung von mehreren aktiven und erfahrenen Partnern aus dem regionalen Umfeld der Gründungsunterstützung.
Vorhandensein von mehreren aktiven und erfahrenen Partnern aus dem regionalen Umfeld der Gründungsunterstützung.
Vorhandensein einer zentralen Anlaufstelle für Gründer_innen.
Sicherung der nachhaltigen Existenz des Gründernetzwerks.
Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründer_innen aus der Wissenschaft.
Für die Förderphase II sind ausschließlich kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz , Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland antragsberechtigt, die die Kriterien der EU-Kommission für Kleinstunternehmen zum Zeitpunkt der Bewilligung erfüllen - und die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet wurden. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründer_innen, insbesondere der Know-how-Träger_innen aus dem Forscher_innenteam, befinden. Mindestens eine Person des Forscher_innenteams muss in die Geschäftsleitung eingebunden und ausschließlich im Unternehmen tätig sein. Auch für ein noch in Gründung befindliches Unternehmen kann eine Förderung für die Förderphase II beantragt werden.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. In Förderphase I sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben die Bemessungsgrundlage. Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwendige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden. Bei ungeplanten Verzögerungen der Entwicklungsarbeiten kann der Förderzeitraum unter Beibehaltung des Fördervolumens um bis zu sechs Monaten verlängert werden.
In Förderphase II wird den geförderten Unternehmen ein nicht rückzahlbarer Gründungszuschuss von maximal 180.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Gründungsunternehmen muss zur Finanzierung der Förderphase II eigene Mittel in Form von Eigenkapital oder gegebenenfalls Beteiligungskapital im Verhältnis 1 : 3 zur Höhe des Gründungszuschusses nachweisen. Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMWI seinen Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH beauftragt. Die Antragstellung auf Förderung erfolgt über den beauftragten Projektträger durch Vorlage aussage- und beurteilungsfähiger Projektskizzen. Der Projektträger nimmt eine Bewertung der Projektskizzen hinsichtlich der formalen und inhaltlichen Anforderungen an Entwicklungsvorhaben im Sinne der Richtlinie einschließlich der Erfolgsaussichten des Projekts und der Gründungsaktivitäten vor. Die Bewertung mündet in einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Im positiven Fall wird dann das Auswahlverfahren fortgeführt. Die ausgewählten Projektskizzen werden einer Expertenjury vorgelegt. Parallel erfolgt eine formale Antragstellung.
Die Einreichung von Projektskizzen ist vom 1. Juli bis 31. Juli 2022 und vom 1. Januar bis 31. Januar 2023 möglich.
Soweit eine Gründung weiter verfolgt wird, kann in Förderphase 2 - sechs Monate vor Ablauf der Förderphase 1 der Antrag auf Förderung in Phase 2 vorgelegt werden. Sollte das Forscherteam nicht die Möglichkeit sehen, die Kriterien der Förderphase 2 zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen, so kann unter Beibehaltung des Fördervolumens eine Verlängerung der Förderphase 1 um sechs Monate in Aussicht gestellt werden. (Quelle: Bundeministerium für Wirtschaft und Klima, BAnz 13.05.2020 B1, BAnz AT 01.07.2022 B1)
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