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  • AutorenbildMichael Handschuh

Exportförderung

Erleichterte Kreditfinanzierung für Small Tickets


Die Forfaitierungsgarantie stärkt deutsche Exporteure im internationalen Wettbewerb. Ein zentrales Instrument zur Stärkung deutscher Unternehmen sind Exportgarantien des Bundes im Auslandsgeschäft. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Vergangenheit gezeigt, dass das Angebot im Small Ticket-Bereich nicht ausreichend war. Small Tickets sind Geschäfte mit einem Auftragswert von bis zu 10 Millionen Euro. Diese Lücke wurde nun zum 1. Juli 2023 geschlossen.


Forfaitierungsgarantie?


1. Sie gewähren als Exporteur eines in Deutschland ansässigen Unternehmens ihrem ausländischen Kunden (Besteller) einen sogenannten Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin).

2. Die Bank kauft Ihnen als Exporteur die Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft Ihnen damit neue Liquidität. Der Bund garantiert gegenüber der Bank für diese Forderung. Bei Zahlungsausfall des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent. Damit werden kleinteilige Absicherungsgeschäfte für Banken und Exporteure deutlich attraktiver.


Die Kreditversorgung für Small-Tickets bei der Exportfinanzierung war laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klima eingeschränkt. Der Prüfaufwand für Banken unverhältnismäßig im Verhältnis zu den geringen Kreditvolumen. Banken haben sich schwergetan, bundesgedeckte Forderungen anzukaufen, zugroß die Sorge, dass der angekauften Forderung Einwendungen des Auslandskunden entgegenstehen könnten und die Forderung somit nicht rechtsbeständig wäre. Da der Forderungsankauf durch die Banken den Exporteuren wichtige Liquidität verschafft, sah sich die Bundesregierung nun veranlasst, die Thematik anzugehen. Mit der Kombination der Lieferantenkreditdeckung und Forfaitierungsgarantie können nun Forderungsausfälle und Rechtsbeständigkeitsrisiken abgesichert werden. Die Rechtsbeständigkeitsrisiken werden vom Bund über die Forfaitierungsgarantie gegenüber der Bank zu 80 Prozent abgesichert. Der eigentliche Forderungsausfall ist für den Exporteur im Rahmen der Lieferantenkreditsicherung zu 95 Prozent gedeckt.


Dem Exporteur bietet die Forfaitierungsgarantie eine Reihe von Vorteilen. So ist es ihm möglich, seinen Lieferantenkredit zu refinanzieren. Infolgedessen kann es seinen ausländischen Kunden bessere Zahlungsbedingungen einräumen. Seine Position als Lieferant und Exporteur im internationalen Wettbewerb wird gestärkt. Außerdem verschafft die Forfaitierungsgarantie dem Exporteur schneller Liquidität, seine Kreditlinie wird entlastet. Derzeit muss der Exporteur die ausstehende Forderung in seiner Bilanz ausweisen. Mit der Forfaitierung kann er die Forderung ausbuchen, entlastet seine Bilanz und schafft Platz in seiner Kreditlinie.


Die Forfaitierungsgarantie wird ausschließlich in Kombination mit einer Lieferantenkreditdeckung angeboten. Der Auftragswert der forfaitierten Geschäfte ist auf 10 Millionen Euro begrenzt. Damit profitieren vor allem KMU von dem neuen Produkt, da sich deren Auftragsvolumen hauptsächlich in dieser Größenordnung bewegen. Die Garantie ist mit einer dreijährigen Pilotphase zum 1. Juli 2023 gestartet und wird nach deren Ablauf vom Bund evaluiert.




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