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  • AutorenbildMichael Handschuh

go-inno

BMWi - Innovationsgutscheine.

In Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks werden externe Beratungsleistungen gefördert. Ziel des Programms ist die Steigerung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen- und mittleren Unternehmen (KMU). Die Unternehmen sollen mit der Beratung die internen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ihnen eine erfolgreiche Umsetzung von Innovationsvorhaben gelingt. Das Förderprogramm leistet damit einen wesentlichen Beitrag die Hürden zu Beginn eines Innovationsprozesses zu beseitigen.

Gegenstand der Förderung sind externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in Unternehmen durch ein von der Bewilligungsbehörde autorisiertes Unternehmen. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in zwei Leistungsstufen. Die Landwirtschaft und Fischerei ist ausgeschlossen.


Leistungsstufe 1. - Potenzialanalyse


Förderfähig sind.

  • Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des technisch/technologischen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Ist-Zustandes des zu beratenden Unternehmens. Dazu zählt die Analyse der technischen Leistungsfähigkeit sowie der Potenziale bei Produkten, Technologien und/oder Forschung und Entwicklung. In die Analyse ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einzubeziehen und die Marktsituation zu berücksichtigen.

  • Verknüpfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens.

  • Ermittlung der voraussichtlichen Kosten der Erstellung eines Realisierungskonzepts gegebenenfalls einschließlich der Auswahl und Beauftragung eines geeigneten externen Technologiegebers und der Umsetzung eines Konzepts, unterteilt nach den hauptsächlichen Kostenarten,

  • Entwicklung eines entsprechenden Finanzierungsplans und bedarfsgerechte Informationen über öffentliche Förderprogramme,

  • Abschätzung des voraussichtlichen Zeitbedarfs für Erstellung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

  • qualitative Einschätzung des Erfolgs der Umsetzung dieses Konzepts.


Leistungsstufe 2. - Realisierungskonzept


Nach einer Potenzialanalyse kann sich bei bestehenden Voraussetzungen eine Vertiefungsberatung im Realisierungskonzept anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so kann die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.


Förderfähig als Realisierungskonzept sind.

  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen.

  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers für die Beseitigung der festgestellten Defizite unter Berücksichtigung von existierenden Forschungs- und Entwicklungsergebnissen aus öffentlich geförderten Quellen.

  • Entwicklung eines technisch/technologischen, organisatorischen und finanziellen Realisierungskonzepts unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte.

  • Vorbereitung einer entsprechenden Kooperation zwischen beratenden Unternehmen und erforderlichenfalls externem Technologiegeber.

  • Information über öffentliche Förderprogramme zur Finanzierung der Durchführung des Innovationsvorhabens.

  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture Capital-Gesellschaften.

  • Kreativworkshop

  • Befähigung des beratenden Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements.

Ausschließlich autorisierte bzw. vorläufig autorisierte Beratungsunternehmen sind Zuwendungsempfänger. Zur Durchführung ihrer Leistungen können in begrenztem Umfang sachverständige Dritte hinzugezogen werden. Die Autorisierung von Beratungsunternehmen erfolgt durch die Bewilligungsbehörde. Die Beratung ist grundsätzlich nur durch beim Beratungsunternehmen festangestellte Berater und/oder Inhaber des Beratungsunternehmens durchzuführen.


Begünstigte.

Mit der Förderung von Beratungsleistungen werden rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks begünstigt.


Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmen

  • zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen;

  • im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und

  • eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Art und Umfang

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der vorhabenbezogenen Ausgaben.. Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro netto förderfähig.


Die Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Laufzeit dieser Richtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet.


Die Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen sind in der Richtlinie "BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno) vom 20.11.2020 im Anhang aufgeführt.



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