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Initiative Green ICT

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 7. Mai 2020
  • 2 Min. Lesezeit

Forschung und Entwicklung zur Verringerung des CO2 Fußabdrucks digitaler Technologien. Förderung des Innovationswettbewerbs "Elektronik für energiesparsame Informations- und Kommunikationstechnik.

Innovative Elektronik für energiesparsame IKT-Systeme soll ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen aus Deutschland werden. Mit der Digitalisierung kann durch intelligente Steuerungen von Geräten, Anlagen, Prozessen und Netzen ein erheblicher Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs erreicht werden. Die Folge wäre ein geringerer CO2 Fußabdruck von Digitaltechnologien.


Das Förderprogramm trägt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms, der Hightech-Strategie 2025 und des Rahmenprogramms "Mikroelektronik aus Deutschland - Innovationstreiber der Digitalisierung" bei.


Förderziel ist die Beschleunigung der Innovationsdynamik Deutschlands auf dem Gebiet der nachhaltigen Digitalisierung. Gefragt sind neue Hardware - Konzepte mit den dazugehörenden Software - Bestandteilen, die geeignet sind, den Energieverbrauch von IKT-Systemen deutlich zu senken. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Anwendungen in den Sektoren Industrie, Mobilität, Gesundheit, Energie und Gebäudetechnik.


Gefördert werden im Wettbewerb Einzelvorhaben oder Verbünde aus Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Bestandteil der Projektförderung ist das wissenschaftliche Personal, Verbrauchsmaterialien und in geringem Umfang Aufträge an Dritte, die im Rahmen der Erarbeitung eines wissenschaftlichen Konzepts erforderlich sind. Reisen zur Bildung der potenziellen Verbundvorhaben oder die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der Fördermaßnahme zu denen das Bundesministerium für Bildung und Forschung einlädt werden auch bezuschusst.


Von den Wettbewerbsteilnehmer wird ein wissenschaftlich fundiertes Konzept für ein Verbundprojekt erwartet, das sich durch eine überzeugende Industriebeteiligung auszeichnet. Ziel des Projekts ist die Demonstration eines IKT-Systems, basierend auf einer Edge -Cloud-Lösung für eine wirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Anwendung mit erheblichem Potenzial zur Energie- bzw. CO2-Einsparung.


Ein besonderer aber nicht ausschließlicher Forschungsbedarf besteht in folgenden Themenbereichen:


  • energiesparende Mikroelektronik und Spezialprozessoren,

  • energiesparende Sensorik und sensornahe Datenverarbeitung,

  • intelligente Leistungselektronik für hohe Energie-Effizienz,

  • hocheffiziente Ultra-Low-Power-Leistungselektronik bis hin zur Energieautarkie,

  • Co-Design von energiesparenden Algorithmen/Software und dafür optimierte Elektronik.

In einer ersten Skizze soll die Lösung für die relevante Anwendung technisch spezifiziert und ersichtlich sein. Die FuE - Chanchen als auch die Risiken müssen erkennbar hervortreten. Eine Hebelwirkung ist anhand eines Vergleichs mit dem derzeitigen Stand der Technik für diese Anwendung (Referenzsystem) darzulegen. Dabei müssen Relevanz und Hebelwirkung der Anwendung von einem oder mehreren Industrieunternehmen in einem separaten Motivationsschreiben dargelegt und begründet werden. Diese Unternehmen sollen als assoziierte Partner aktiv die technische Spezifizierung und die Umsetzbarkeit des Lösungsansatzes für die Anwendung sicherstellen. Im Verlauf des Wettbewerbs ist für das konzipierte FuE - Vorhaben ein Konsortium mit starker und überzeugender Industriebeteiligung aufzusetzen. Dieses kann über die bereits im Wettbewerb assoziierten Unternehmen hinausgehen.


Von den zum Stichtag (15. Juni 2020) eingereichten Skizzen werden bis zu zehn Vorschläge zur Förderung für den Wettbewerb ausgewählt. Diese erarbeiten dann parallel ihre jeweiligen FuE - Konzepte. Die Ergebnisse werden dann im Anschluss evaluiert und die Gewinner bekannt gegeben.


Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtunge, die im Rahmen der Richtlinie im nicht - wirtschaftlichen Bereich tätig sind. Übt eine antragsberechtigte Einrichtung darüber hinaus wirtschaftliche Tätigkeiten aus, so muss sie darüber getrennt Buch führen.


Die Zuwendungen werden als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Zuwendungsfähig sind Ausgaben bzw. Kosten für Personal, Verbrauchsmaterialien, Reisetätigkeiten und ggf. für die Vergabe von Aufträgen. Die Laufzeit der ausgewählten Vorlaufprojekte ist auf neun Monate und das maximale Fördervolumgen pro Projekt von 250.000 Euro begrenzt.


Die allgemeinen Hinweise und Richtlinien für zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten sind zu berücksichtigen. (Quelle: BAnz. AT 06.05.2020 B 2). Gern erstellen Wir für Sie das dazugehörige Business Case.


Weiterführende Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier.


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