Förderung von Projekten zum Themenschwerpunkt "Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation: Leistungen sichtbar machen, Sichtbarkeit strukturell verankern".
Mit der Förderrichtlinie "Innovative Frauen im Fokus" im Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung" will das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Erhöhung der Repräsentanz und Stärkung der Sichtbarkeit von Frauen in der Innovationskultur erreichen. Ziel ist eine geschlechterneutrale Teilhabe von Frauen in allen Wissenschaftsgebieten und Forschungszweigen. Diese Sichtbarkeit soll durch innovative Ansätze und Strategien strukturell verankert werden.
Gefördert werden Forschungsprojekte und Umsetzungsmaßnahmen, die Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation durch mehr Sichtbarkeit als Leistungsträgerinnen stärken und/oder als Rollenbilder bekannt machen. Dabei sollen auch Wissenschafts-Praxis-Dialoge und innovative Informationstechnische Präsentationsmethoden und -formate genutzt werden, um die Leistungen und Erfolge von Frauen zu würdigen.
Förderfähig sind
Maßnahmen mit Modellcharakter zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Frauen in Wissenschaft, Forschung/Entwicklung und Innovation;
Projekte, die Strukturbedingungen und Mechanismen untersuchen, welche die Sichtbarkeit von Frauen und ihren Leistungen in verschiedenen Disziplinen und Forschungsbereichen verhindern bzw. gewährleisten (inklusive der Entwicklung von geeigneten Organisations- und Managementmodellen sowie Prozessen des Innovationsmanagements);
Forschungs- und Umsetzungsprojekte zur wissenschaftlichen Zitations- und Publikationspraxis, z.B. zum sog. "Gender Citation Gap", zum Publikationsverhalten von Frauen im Hinblick auf Open Access- und Hig-Level-Publikationen oder zu Kanonisierungspraktien in Forschung und Lehre;
Maßnahmen, die z.B. durch Sichtbarmachung von Rollenvorbildern gendersensible Identifizierungs- und Orientierungsangebote zur Berufs- und Karrieregestaltung zur Verfügung stellen, diese in geeigneter Weise strukturell verankern und so zur Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in der Wissenschafts- und Innovationskultur beitragen;
Projekte zur Anbahnung oder Stärkung der Zusammenarbeit von wissenschaftliche und medienschaffenden Einrichtungen, z.B. im Hinblick auf (gender-) wissenschaftliche Beratungsangebote zur gendergerechten Darstellung von Frauen, auch als Leistungsträgerinnen und Führungspersönlichkeiten, in Film und Fernsehen oder im Hinblick auf die Nutzung von Fachexpertise zur Zukunftsfragen oder globalen Krisen in der Berichtserstattung;
Forschungs- und Umsetzungsprojekte, die die innovativen Leistungen und Erfolge bisher nicht oder wenig bekannter Frauen untersuchen und/oder medial aufarbeiten;
Forschungs- und Umsetzungsprojekte, die die (Unter-) Repräsenz von Frauen als Leistungsträgerinnen in Wissenschaft, Forschung und Innovation, in den Akademien und Fachgesellschaften sowie in den (sozialen) Medien untersuchen oder einen Beitrag dazu leisten, ihre Repräsentanz in digitalen Kommunikationsformen zu erhöhen (inklusive der Darstellung von Frauen in digital frei verfügbaren Wissensportalen/ Online-Enzyklopädien sowie der Steigerung der aktiven Mitwirkung von Frauen in diesem Bereich, z.B. im Rahmen von (Citizen Science);
Forschungsprojekte, zu den geschlechtsspezifischen Wirkungen der durch erhöhte Sichtbarkeit verstärkten Exponiertheit, z.B. wenn Frauen in der Öffentlichkeit stehten oder Führungs-, Gestaltungs- und Entscheidungspositionen innehaben;
öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zum Themenfeld "Sichtbarkeit von Frauen" in allen Fachgebieten der Wissenschaft, Forschung und Innovation, die ein erhebliche, idealerweise überregionale bundesweite, Breitenwirkung entfalten;
weitere Forschungsprojekte und innovative Maßnahmen, die die Zielsetzung dieser Förderrichtlinie aufgreifen.
Es wird erwartet, dass das Projekt das gefördert werden soll
die Chancengerechtigkeit und Teihabebedingungen für Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation verbessert;
einen Beitrag zur Stärkung der gendergerechten Wissenschaftskommunikation oder zum gendersensiblen Wissenschafts-Praxis-Dialog leistet sowie
bestehende innovative Ansätze oder neue Ergebnisse im Sinne von Transfer und Verstetigung öffentlichkeitswirksam und überregional präsentiert.
Unterstützung bei der Umsetzung
Das BMBF fördert zudem den fachlichen Austausch und die Vernetzung der bewilligten Vorhaben sowie den Transfer. Zu diesem Zweck soll ein Metavorhaben eingerichtet werden, das die geförderten Vorhaben bei der Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen unterstützt, die Maßnahmen bündelt und Angebote zur Vernetzung der Vorhaben unterbreitet. Das Metavorhaben soll in enger Zusammenarbeit mit dem Projektträger folgende Aufgaben übernehmen:
Erhebung und Analyse von bereits bestehenden erfolgreichen Sichtbarkeitsmaßnahmen auf regionaler und Bundesebene;
Ermittlung des Unterstützungsbedarfs der geförderten Projekte;
darauf basierende Durchführung von Maßnahmen zum Austausch und zur Vernetzung der geförderten Maßnahmen untereinander sowie mit thematisch verwandten Forschungs- und Umsetzungsprojekten.
Monitoring
fortlaufende systematisch Identifizierung von geeigneten Vorgehensweisen, Ergebnissen und/oder Best-Practice-Maßnahmen zur strukturellen Verankerung und Verstetigung der Sichtbarmachung von Frauen (inklusive der Analyse und vorstrukturierenden Aufbereitung im Hinblick auf ein Gesamtfazit);
darauf basierende Dokumentation und transparente Verbreitung von (Zwischen-) Ergebnissen;
Aufzeigen weiterer potenzieller Forschungsfragen auf der Grundlage laufender Beobachtung des Handlungs- und Forschungsfeldes, einschlägiger Entwicklungen in Wissenschaft, Forschung und Innovation sowie in der Gesellschaft;
Transfer
Entwicklung eines Konzepts inklusive verschiedener Umsetzungsformate zur Verstetigung und zum Transfer von Strukturmaßnamen zur Sichtbarmachung von Frauen über die Projektlaufzeit hinaus, auch basierend auf den Ergebnissen der geförderten Projekte und unter Berücksichtigung von Ansätzen aus der Organisationsentwicklung und -forschung;
Unterstützungsangebote zu Transfer-, Verwertungs- und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen (u.a. Organisation von projektübergreifenden Workshops, Diskussionsforen und Symposien; gegebenenfalls spezielle Veranstaltungen für wissenschaftlichen Nachwuchs und/oder für themenspezifische Cluster, auch in digitaler Form);
Einrichtung einer Online-Plattform sowie weiterer medialer Kanäle (soziale Medien) für den Informationsaustausch zwischen den Forschungs- und Umsetzungsprojekten sowie zur Außendarstellung der Förderrichtlinie und der geförderten Vorhaben.
Das Metavorhaben kann ausschließlich als Einzelvorhaben beantragt werden.
Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen und Kulturstätten sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland.
Die Ergebnisse der geförderten Projekte dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
KMU im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, welche die Voraussetzung der KMU-Definition der EU erfüllen.
Höhe der Zuwendungen
Für die Förderung von Forschungs- und Umsetzungsprojekten mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren sind Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 36 Mio. Euro vorgesehen. Für die Förderung eines Metavorhabens mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren sind Mittel von insgesamt 5 Mio. Euro vorgesehen. Im Rahmen der Förderrichtlinie werden die Zuwendugen im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinie hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Projektträger beauftragt.
Förderanträge sind bis zu den nachfolgend genannten Stichtage 31. Dezember 2020, 30. November 2021 und 30 November 2022 einzureichen. Die Förderanträge stehen zueinander im Wettbewerb. Im Anschluss an die Stichtag findet jeweils eine Auswahlsitzung statt, auf der für eine Förderung geeignete Projekte ausgewählt werden.(Quelle: BAnz AT 09.11.2020 B2). Dieser Bericht ersetzt nicht die Förderrichtlinie und die Kontaktaufnahme mit dem Projektträger. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Business Cases und der Antragstellung.
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