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Klimaschutzprojekte

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 1. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Juli

Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte


Die Förderung unterstützt umsetzungsorientierte Klimaschutzprojekte, die zum langfristigen Ziel eines Treibhausgas (THG) neutralen Wirtschafts- und Konsummodells beitragen. Gesucht werden substanzielle Beiträge in den klimarelevanten Handlungsfeldern Kommune, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung.

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Transformative Projekte können folgende Eigenschaften haben.


  • Lösungsansätze, die Hemmnisse bei der Erschließung erheblicher Treibhausgasminderungs- und Transformationspotenziale konkret benennen und dur ihre Anwendung überwinden.

  • Beiträge, mit denen mögliche Zielkonflikte zwischen der Transformation zur Treibhausgasneutralität und sozialen wirtschaftlichen Nachhaltigkeitszielen überwunden werden.

  • Organisationsstrukturen mit lokalen Netzwerken, um in den Projekten entwickelte Maßnahmen bundesweit umzusetzen (beispielsweise mit Ehrenamtlichen).

  • Hohe bundesweite Sichtbarkeit, Verständlichkeit und Anschlussfähigkeit bei den Zielgruppen des Projekts.

  • Einbeziehung und Mitwirkung relevanter externer Multiplikator_innen, die über Zugang zu den im Projekt adressierten Zielgruppen verfügen.

  • Plausible Wirkketten und qualifizierte Ziele für die THG-Minderungen auf Basis der zu der Förderrichtlinie begleitend unter www.klimaschutz.de zur Verfügung gestellten "Arbeitshilfe zur Ermittlung der Treibhausgasminderung".

  • Eine Strategie zur Verstetigung der Projektinhalte bzw. Projektergebnisse nach Ende der Förderung.

  • Plausibles projektinternes Monitoring der Zielerreichung.


Die Entwicklung und Konzeptionierung des Ansatzes soll vorwiegend vor Projektbeginn stattfinden.


Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Projekte können auch im Verbund von mehreren Organisationen durchgeführt werden. Nicht antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise, ihre rechtlich unselbständigen Betriebe und sonstige Einrichtungen, kommunale Zweckverbände) sowie natürliche Personen.


Art, Umfang und Höhe der möglichen Zuwendung. Die Beihilfe erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Antragsteller_innen müssen sich dazu verpflichten, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten. In Abhängigkeit vom finanziellen Leistungsvermögen und als Ausdruck eines Eigeninteresses sind monetäre Eigenmittel in angemessener Höhe einzubringen. Ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten wird vorausgesetzt. Dies gilt auch für Klimaschutz- und Energieagenturen sowie Gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGMbH). Bei öffentlich-institutionell geförderten Forschungseinrichtungen und staatlichen Hochschulen wird ein Eigenmittel von mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben bzw. -kosten vorausgesetzt. In Ausnahmefällen kann auch eine Finanzierung als Vollfinanzierung erfolgen.


Bei Unternehmen wird ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent erwartet.


Eine mögliche Zuwendung wird nur gewährt, wenn die Höhe der Zuwendung nach erfolgter Antragsprüfung mindestens 150.000 Euro beträgt. Bei Zuwendungen für ein Teilprojekt eines Verbundprojekts beträgt die Mindesthöhe je Zuwendung 100.000 Euro.


Verfahren. Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht in Projektaufrufen (www.klimaschutz.de) Stichtage, Zeitfenster, Themenschwerpunkte und Vorlagen für das Einreichen von Projektskizzen.


Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Richtlinie zur Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte vom 6. Januar 2025.

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